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Neuauszählung der Stimmen bei der Kölner Kommunalwahl: Wurde der Rat getäuscht?

Erklärung der GRÜNEN zu den schriftlichen Urteilsbegründungen

Die GRÜNEN haben am 25.03.2015 erklärt, die ergangenen Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur Überprüfung der Ratswahl zu respektieren und auf weitere Rechtsmittel zu verzichten. Folglich erwarten die GRÜNEN nun, dass  der Briefwahlstimmbezirk 20874 (WK 14 Rodenkirchen II/Weiß/Sürth) ohne Zeitverzug unter präziser Beachtung des Kommunalwahlgesetzes und des im Urteil festgelegten Verfahrens neu ausgezählt wird. Die in Teilen der Bevölkerung entstandene Vertrauenskrise in das Wahlergebnis soll so schnell wie möglich behoben werden.  

Die GRÜNEN haben eine Neuauszählung des Stimmbezirks 20874 am 30.09.2014 im Rat abgelehnt, weil allein statistische Auffälligkeiten aufgrund der vorherrschenden Rechtsprechung eine Neuauszählung nicht legitimieren, zumal auch andere Stimmbezirke ähnliche Auffälligkeiten aufweisen. Die GRÜNEN befürchteten Willkür, wenn nur ein statistisch auffälliger Stimmbezirk überprüft wird. Die CDU hatte ihren Einspruch nicht bei der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss am 30.05.2014 eingebracht, sondern wesentlich später. Dass sie mit ihrem nur auf statistischen Auffälligkeiten beruhenden Einspruch auch ein machtpolitisches Kalkül verfolgte, war Anlass für berechtigtes Misstrauen.  
Aufgrund der nun vorliegenden Urteilsbegründung erscheinen allerdings die Umstände der Ergebnisfeststellung in einem völlig anderen Licht. Gegenüber dem Rat begründete Wahlleiter, Stadtdirektor Kahlen, die „Unzulässigkeit“ der von der CDU beantragten Neuauszählung damit, dass die von ihm veranlasste erneute Überprüfung der Niederschriften des Stimmbezirks 20874 eine „besondere Sorgfalt“ belegen und sie „überdurchschnittlich sorgfältig“ verfasst seien (S.7, Beschlussvorlage 1982/2014). Hingegen stellte nun das Verwaltungsgericht Fehler fest, die „in ihrer Gesamtheit das Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand“ erschüttern (S. 14 ff., Urteilsbegründung).
Offensichtlich hat Wahlleiter Kahlen den Rat nicht nur völlig unzutreffend informiert, sondern zudem auch die nun vom Gericht aufgedeckten Fehler verschwiegen. Im Lichte der nun bekannten Fehler wäre die vom ihm und von Gutachter Prof. Bätge dargelegte rechtliche Zurückweisung der Neuauszählung wegen „mangelnder Substantiierung“ nicht haltbar gewesen. Das Bätge-Gutachten wurde durch eine Anfrage der grünen Fraktion veranlasst. Die GRÜNEN und der Rat wären in Kenntnis dieser Fakten höchstwahrscheinlich zu einer anderen Entscheidung gekommen. Somit steht die Frage im Raum, ob der Rat getäuscht wurde. Dazu erwarten die GRÜNEN weitere Aufklärung.
 
Auf GRÜNEN Antrag hatte der Rat am 30.09.2014 eine Komplettauszählung aller 1024 Stimmbezirke der Ratswahl beschlossen. Das Gericht weist die Komplettauszählung aus formalen Gründen zurück, weil der Ratsbeschluss die Neufeststellung des Wahlergebnisses angeblich nicht nach den Grundsätzen des Kommunalwahlgesetzes veranlasse. Dies ist nicht überzeugend, zumal das Gericht in seiner Urteilsbegründung zum Stimmbezirk 20874 „überprüfbare statistische Auswertungen der Wahlergebnisse“ (S. 10) als Begründung für eine Neuauszählung anerkennt. Die GRÜNEN haben in ihrer veröffentlichten statistischen Analyse der Ratswahl vom 31.08.2014 nachgewiesen, dass auch andere Stimmbezirke, z.B. in den Stimmbezirken Nippes I (WK 32), Mülheim III (WK 37) und Gremberghoven (WK 8) ähnlich deutliche statistische Auffälligkeiten aufweisen.

Köln, 13. April 2015

Für den Kreisverband GRÜNE Köln        Für die grüne Ratsfraktion

Marlis Bredehorst  Hans Schwanitz      Kirsten Jahn  Jörg Frank

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