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Wird die Ausnahmegenehmigung zur Regel?

„Zu dieser miserablen Lage haben maßgeblich Bundesregierung und Bundesrat beigetragen, die erst am 11. Mai 2007 die notwendigen Partikelfilter-Vorgaben für Nutzfahrzeuge und Wohnmobile beschloss und sich erst am 9. März 2007 zu einer steuerlichen Förderung der Partikelfilter-Nachrüstung für PKW durchringen konnte. In Anbetracht der hohen Umrüstkosten ist jedoch die steuerliche Förderung zu schmal ausgefallen und stellt die Betroffenen vor finanzielle Probleme.“, kritisiert Bettina Tull, verkehrspolitische Sprecherin der Ratsgrünen. „Wir befürchten nun, dass die Umweltzone mit Unmengen von Ausnahmeregelungen durchlöchert und damit untauglich wird.“, so Tull weiter.

 „Auch die Automobilindustrie schafft es offenbar nicht, sich zügig auf die Nachfrage für Nachrüstungen einzustellen.“, befürchtet Tull.

Bekanntlich dürfen in die Umweltzone nur noch KFZ fahren, die Auflagen bezüglich Stickstoffausstoß und Feinstaubmenge erfüllen. Für die meisten PKWs und Nutzfahrzeuge neuerer Bauart ist es kein Problem, die geforderten Emissionswerte einzuhalten und eine der drei Plaketten (rot, gelb oder grün) zu erhalten, um weiter in der Umweltzone fahren zu dürfen.

„Unsere Recherchen ergaben allerdings, dass für ältere Nutzfahrzeuge - Baujahr 19xx und früher und in der Regel Dieselfahrzeuge – es kaum möglich ist, sie mit Rußpartikelfiltern nachzurüsten. Wir haben unter anderem bei den Firmen Ford,
Iveco und Volkswagen nachgefragt. Für keines der in den letzten Jahren verkauften Diesel-Nutzfahrzeuge gibt es eine entsprechende Nachrüstmöglichkeit mit Partikelfilter. Das ist skandalös!“, kritisiert Tull.

Kleine Handwerksbetriebe oder Transportunternehmen haben so gar nicht die Chance, die Auflagen für die Umweltzone zu erfüllen. Sie müssen entweder ihren Fuhrpark komplett erneuern, die Umweltzone meiden oder aber auf Ausnahmeregelungen setzen.

Da aber nachweislich gerade von älteren Nutzfahrzeugen die größte Feinstaubmenge in der Stadt ausgestoßen wird, würde so überhaupt kein Vorteil für die Luftqualität wirksam. Ausnahmegenehmigungen würden zur Regel. Die Umweltzone verkäme zur Farce.

Die grüne Ratsfraktion fordert daher von der Bundesregierung und Ländern, die steuerliche Förderung angemessen anzupassen und auf Nutzfahrzeuge auszudehnen. Von den Automobilherstellern erwarten wir, dass sie sich auf die veränderte Marktlage einstellen und zügig Nachrüstungssysteme entwickeln und anbieten. Sollte die Umweltzone scheitern, wird dies dazu führen, dass über andere Maßnahmen wie z.B. die City-Maut ernsthaft nachgedacht wird.“, so Tull abschließend.

Köln, 18.Juli 2007

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