Grüne Köln

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mitgliederzeitschrift "Mache Et"

Redaktionsstatut Mach et!

§ 1 Grundsätze

(1) Die Mitgliederzeitung ist das Organ vom Kreisverband Bündnis 90/DIE GRÜNEN KÖLN für die Mitglieder. Herausgeber ist der Kreisverband, vertreten durch den Vorstand.
(2) Die Mitgliederzeitung informiert über grün-interne und politische Themen mit dem Ziel, die innerparteiliche Beschlusslage zu dokumentieren und zu verdeutlichen und die Arbeit der Gremien des Kreisverbandes (Mitgliederversammlung, Delegiertenrat, Vorstand, Frauenplenum u.a.) zu veranschaulichen.
(3) Die Mitgliederzeitung wird von der Redaktion im Einvernehmen mit dem Herausgeber gestaltet. Die Redaktion ist für die Qualität, ein ansprechendes Layout, Themen- und Meinungsvielfalt verantwortlich
(4) Über Grundfragen des Konzeptes der Mitgliederzeitung (Name, Erscheinungsweise, Umfang etc.) entscheidet die Redaktion gemeinsam mit dem Vorstand. Erfolgt keine Einigung, entscheidet der Delegiertenrat. Die beiden SprecherInnen haben vor der Veröffentlichung ein Vetorecht
(5) Redaktionssitz ist die Kreisgeschäftsstelle.
(6) Die organisatorische und finanzielle Abwicklung der Mitgliederzeitung erfolgt über den Vorstand nach Maßgabe des Haushaltsplanes.

§ 2 Die Redaktion

(1) Redaktionsmitglied kann werden, wer mit den Grundsätzen der Programmatik von Bündnis 90/DIE GRÜNEN übereinstimmt und mit der Arbeit des KV KÖLN organisatorisch und inhaltlich vertraut ist.
(2) Die Redaktion wird vom Delegiertenrat für zwei Jahre gewählt und ist ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Delegiertenrat legt die Anzahl der Redaktionsmitglieder vor der Wahl fest. Die/der verantwortliche Redakteur/in ist vom Vorstand vorzuschlagen, mindestens ein Mitglied des Vorstandes sollte Redaktionsmitglied sein.
(3) Die/der verantwortliche Redakteur/in, übernimmt die presserechtliche Verantwortung für die Mitgliederzeitung und hat damit ggf. auch ein Vetorecht für Beiträge, wo sie/er diese Verantwortung nicht übernehmen kann. Falls die/der verantwortliche RedakteurIn von ihrem Vetorecht Gebrauch macht, wird sie/er dem Delegiertenrat Rechenschaft ablegen.

Beschlossen auf dem Delegiertenrat vom 13. September 1993, geändert auf der Mitgliederversammlung am 14. November 2011 und am 05. März 2013