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Änderungs- bzw. Zusatzantrag: Bürgeraushalt 2015

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat


An den
Vorsitzenden des Finanzausschusses
Herrn Martin Börschel
Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Bürgerhaushalt 2015 (TOP 4.1 u. TOP 12.29)(TOP 4.1 u. TOP 12.29)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 4.1 und zum TOP 12.29 in die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 15.12.2014 aufzunehmen:

Beschluss:
Der an den Finanzausschuss verwiesene Dringlichkeitsantrag AN/1551/2014 wird ersetzt durch den Beschlusstext der Vorlage 3663/2014, der wie folgt ergänzt wird:

Das Bürgerhaushaltsverfahren wird auf Basis der am 29.09.2014 einstimmig vom Finanzausschuss beschlossenen Regeln zu Ende geführt. Anschließend findet eine Evaluierung des für 2015 gewählten Beteiligungsansatzes statt.
Der Schwerpunkt der Beteiligung für 2015 wurde auf die Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern für die jeweiligen neun Stadtbezirke gelegt. Darüber hinaus konnten die Bürgerinnen und Bürger wie bisher auch Vorschläge zum gesamten Haushalt 2015 machen.
Jede Bezirksvertretung erhält nun eine gesonderte Auflistung der TOP-15-Vorschläge mit Erläuterungen der Verwaltung. Auf diese Weise entsteht eine „Bestenliste“ mit den TOP 15 Vorschlägen für jeden Bezirk, die zunächst den Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung und anschließend dem Finanzausschuss im Rahmen der Hpl-Beratungen zur finalen Beschlussfassung vorgelegt wird.

Begründung:
Der Finanzausschuss hat am 29.09.2014 einstimmig das Bürgerhaushaltsverfahren 2015 beschlossen. Damit wurden auch die „Regeln“ für das Beteiligungsverfahren festgelegt und anschließend öffentlich bekannt gegeben.
Auf Basis dieses Verfahrens wurde die Bürgerbeteiligung am 17.11.2014 gestartet. Die Phase für das Einreichen von Vorschlägen aus der Bürgerschaft endete am 30.11.2014. Vom 01. bis 07.12. konnten die Bürgerinnen und Bürger die vorliegenden Vorschläge bewerten und kommentieren. Auf diese Weise entsteht eine „Bestenliste“ mit den TOP 15 Vorschlägen für jeden Bezirk, die zunächst den Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung und anschließend dem Finanzausschuss im Rahmen der Hpl-Beratungen zur finalen Beschlussfassung vorgelegt wird.

Das für 2015 beschlossene Beteiligungsverfahren sieht ausdrücklich keine Limitierung auf 100 T€ je Stadtbezirk vor, da dies eine spezifische und ggf. auch sozialräumliche Berücksichtigung von Vorschlägen aus der Bürgerschaft für Maßnahmen im jeweiligen Stadtbezirk zur Folge hätte und willkürliche Grenzen setzen würde.
Zudem könnte eine starre Festschreibung von Finanzmitteln dazu führen, dass gute Vorschläge von vornherein nicht mehr in die Abwägung einbezogen werden.

Die Antragstellenden setzen sich deshalb dafür ein, hinsichtlich der haushaltswirksamen Behandlung der Vorschläge an dem bewährten Verfahren der Vorjahre festzuhalten.

Gemäß § 59 Absatz 2GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Beschlussfassung des Rates über Haushaltssatzung und Haushaltsplan vor. Die o.a. Beschlüsse der Bezirksvertretungen zum Bürgerhaushalt sind Empfehlungen an Finanzausschuss und Rat. Laut Gemeindeordnung obliegt das grundlegende Etatrecht dem Rat.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Lübbecke                                      Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin                       GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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