Die Antragsteller bitten den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:
•Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob unter den Bedingungen des neuen Schuländerungsgesetzes, das den Schulversuch PRIMUS bis zum Schuljahr 2015/2016 verlängert, eine erneute Kontaktaufnahme mit dem NRW-Schulministerium empfehlenswert ist mit dem Ziel das Konzept der Inklusiven Universitätsschule im Rahmen eines Schulversuchs zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu starten.
Mögliche Konditionen sowie Vor- und Nachteile einer solchen Beteiligung sind dem Fachausschuss vorzustellen.
•Beim Kooperationsvertrag mit der Universität ist auf eine der Bedeutung der Schule für die Universität eine angemessene Beteiligung an den Investitions- und Mietkosten zu achten.
25.03.14 –
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
An den
Vorsitzenden des Ausschusses
für Schule und Weiterbildung
Herrn Dr. Helge Schlieben
Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters
Änderungsantrag gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Rates
hier: TOP 4.6: Bauliche Realisierung einer Grundschule und einer Gesamt-schule auf dem Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld - Start der Schulen bis zum Umzug auf das Heliosgelände an Interimsstandorten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Schlieben,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 24. März 2014 zu setzen.
Beschluss:
Die Antragsteller bitten den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:
- Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob unter den Bedingungen des neuen Schuländerungsgesetzes, das den Schulversuch PRIMUS bis zum Schuljahr 2015/2016 verlängert, eine erneute Kontaktaufnahme mit dem NRW-Schulministerium empfehlenswert ist mit dem Ziel das Konzept der Inklusiven Universitätsschule im Rahmen eines Schulversuchs zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu starten.
Mögliche Konditionen sowie Vor- und Nachteile einer solchen Beteiligung sind dem Fachausschuss vorzustellen. - Beim Kooperationsvertrag mit der Universität ist auf eine der Bedeutung der Schule für die Universität eine angemessene Beteiligung an den Investitions- und Mietkosten zu achten.
- Bis zur Fertigstellung sind Übergangsstandorte notwendig. Wir bitten die Verwaltung, diese Pläne nochmals zu prüfen und einen aktualisierten Vorschlag zu unterbreiten. Ziel muss es sein, anhand der gegebenen Rahmenbedingungen den bestmöglichen Standort für den Interimsschulbetrieb zu finden.
- Die Verwaltung soll prüfen, den Realisierungszeitraum des Bauvorhabens zu straffen.
- Im weiteren Verfahren sind die aktuellen gesetzlichen Energiestandards anzuwenden.
- Zudem spricht sich der Rat bezüglich der Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) für einen Kostendeckel in Höhe der prognostizierten 91,41 Mio. € aus.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Lübbecke Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer