Der Rat nimmt das als Anlage beigefügte „Integrierte Klimaschutzkonzept Köln 2013“ zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung folgende Einzelmaßnahmen als integriertes Klimaschutzkonzept Köln 2014 weiter zu bearbeiten und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen:
08.04.14 –
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters
Änderungsantrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Integriertes Klimaschutzkonzept
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die o.g. Fraktionen bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 08.04.2014 unter TOP 10.6. zu nehmen und den Beschluss wie folgt zu ersetzen:
Beschluss:
- Der Rat nimmt das als Anlage beigefügte „Integrierte Klimaschutzkonzept Köln 2013“ zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung folgende Einzelmaßnahmen als integriertes Klimaschutzkonzept Köln 2014 weiter zu bearbeiten und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen:
- 5.3.1 Fortschreibbarer Wärmeatlas
5.3.2 Ausbau der Fern- und Nahwärmeversorgung (Kraft-Wärme-Kopplung)5.3.6. Entwicklung und Umsetzung eines Strategieplans zur gezielten Senkung des Stromverbrauchs der städtischen Gebäude
5.3.11 Umstellung der Erdgastankstellen im Raum Köln auf biogenes Erdgas
5.3.12 Ergänzung der Busflotte im ÖPNV um Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
5.3.14 Stromspar-Check des Diözesancaritasverbandes Erzbistum Köln e.V.
5.4.10 Einrichtung von zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten
5.4.11 Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite
5.4.12 ZeroEmission Mobilität – Image- und Informationskampagne für das Zufußgehen und für die Fahrradnutzung auf Kurzstrecken
5.4.13 Förderung des Einsatzes von Lastenfahrrädern im Lieferverkehr
5.6.1. Klimapartnerschaften zwischen der Stadt Köln und prominenten Kölner Unternehmen
5.8.2. Energetische Sanierung der städtischen Museen.
5.5.5 modifiziert: Förderung privater Altbausanierung
Die energetische Altbausanierung führt zu einem sehr hohen CO-2 Einspareffekt und leistet zudem einen signifikanten Beitrag zur regionalen Wirtschaftsförderung. Die Verwaltung wird daher beauftragt, im Rahmen ihrer Beratungsaktivitäten gegenüber Hauseigentümern und Bauherren verstärkt für vorhandene Förderprogramme von Bund und Land, z.B. KfW –Förderprogramm, Förderprogramm von NRW-Urban und NRW.Bank zu werben.
Von einer kommunalen Spitzenfinanzierung der Förderangebote wird aufgrund der angespannten Haushaltssituation abgesehen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Lübbecke Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer