Energetische Sanierung von Sportanlagen: Ausschuss berät über neue Sportförderrichtlinie

Wenn ein Verein seine Sportstätten energetisch sanieren lässt, übernimmt die Stadt laut der neuen Richtlinie künftig 87,5 Prozent der Kosten. Die maximale Fördersumme pro Baumaßnahme in Höhe von 600.000 Euro kann um die Kosten für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage überschritten werden. Für die Anschaffung von klimaschonenden Elektropflegegeräten gewährt die Stadt eine Förderung in Höhe von 75 Prozent der Kosten. Ein Hintergrund dieser verstärkten Förderung von Klimaschutzmaßnahmen ist das vom Ratsbündnis eingebrachte und im Rat beschlossene Vorhaben „Klimaneutrales Köln 2035“.

Zur Beschlussvorlage:https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=109218

Ralf Klemm, Sportpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Kölner Rat, kommentiert:
„Die oftmals in die Jahre gekommenen Sportanlagen bergen großes Potenzial für mehr Klimaschutz. Aufgrund der hohen Kosten scheuen die Vereine oftmals vor einer aufwendigen Sanierung zurück. Die neuen, attraktiven Finanzhilfen der Stadt ermöglichen einen Klima- und Modernisierungsschub für unsere Sportlandschaft. Für Köln als Gesamtstadt schaffen wir so ein wichtiges Teilstück auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität. Was hinzukommt: Mit der neuen Richtlinie gibt es zum ersten Mal einen Katalog, der sämtliche Sportförderungen der Stadt Köln zusammenfasst. Für die Vereine ist das eine wichtige Verbesserung.“

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