Entwicklung einer Kölner Richtlinie zur „Sozialgerechten Bodennutzung“

SDD/GRÜNEN - Ratsantrag Die aktuelle Haushaltsentwicklung bietet den Kommunen immer weniger Spielraum für städtebauliche Investitionen und für die Finanzierung der notwendigen technischen und sozialen Infrastruktur. Das führt dazu, dass vorhandene Bauflächen nur mit großen Verzögerungen realisiert werden oder die Bewohner neuer Siedlungsbereiche lange Zeit auf die notwendigen Infrastruktureinrichtungen warten müssen.

01.12.06 – von Ratsfraktion

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat

Köln, den 29.11.2006


Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Historisches Rathaus
50667 Köln


Antrag gemäß § 3 der GeschO des Rates
hier: Entwicklung einer Kölner Richtlinie zur „Sozialgerechten Bodennutzung“



Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 14.12.2006 aufzunehmen:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. ein Hearing unter Beteiligung der Bau- und Immobilienwirtschaft für die erste Jahreshälfte 2007 vorzubereiten mit dem Ziel, über Chancen und Funktionsweise einer Kölner Richtlinie für eine Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung (Sozialgerechte Bodennutzung) zu diskutieren.

2. einen intensiven Informationsaustausch mit den Städten München, Hamburg, Nürnberg und Freiburg aufzubauen und die dort vorliegenden Informationen und Erfahrungen auch im Hinblick auf die frühzeitige Einbindung der Bau- und Immobilienwirtschaft zu nutzen. Erste Ergebnisse sollen bereits in das Hearing einfließen.

3. auf der Grundlage der Ergebnisse des Hearings und des Informationsaustausches eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe mit dem Ziel einzurichten, die Rahmenbedingungen für die Einführung einer Kölner Richtlinie für eine Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung zügig festzulegen und zur Umsetzung zu bringen.


Begründung:

Der Grundgedanke einer Richtlinie für eine Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung orientiert sich am Münchner Modell, und geht davon aus, dass sich Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an den Folgekosten der Planung beteiligen, die durch die Schaffung neuen Baurechts verursacht werden.

Die aktuelle Haushaltsentwicklung bietet den Kommunen immer weniger Spielraum für städtebauliche Investitionen und für die Finanzierung der notwendigen technischen und sozialen Infrastruktur. Das führt dazu, dass vorhandene Bauflächen nur mit großen Verzögerungen realisiert werden oder die Bewohner neuer Siedlungsbereiche lange Zeit auf die notwendigen Infrastruktureinrichtungen warten müssen.

Die Stadt München hat dies früh erkannt und mit dem Mittel der Kostenbeteiligung von Planungsbegünstigten an den sich aus einem Planungsvorhaben ergebenden Kosten und Lasten reagiert. Dabei wird streng darauf geachtet, dass die Belastung der Investoren angemessen in Bezug auf den zu erzielenden Planungsgewinn bleibt.
So kann in München maximal 2/3 der durch die öffentliche Planung erzielten Bodenwertsteigerung zur Beteiligung an den tatsächlich entstehenden Kosten und Lasten der konkreten Planung vereinnahmt werden.

Für Köln soll eine Richtlinie entwickelt werden, die auf den in München, Hamburg, Nürnberg und Freiburg gemachten Erfahrungen aufbaut und spezifische Bauland- und Nachfragesituation berücksichtigt.

Die Entwicklung einer praxistauglichen Richtlinie erfordert zwingend die frühzeitige Einbindung der Immobilienwirtschaft. Es geht darum, gemeinsam mit Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern neues Bauland zu mobilisieren, indem kurzfristig Mittel für Erschließung und Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

Ziele einer Sozialgerechten Bodennutzung sind
- die Schaffung eines hohen Maßes an Transparenz bei Bauleitverfahren durch die Einführung von allgemein gültigen Verfahrensgrundsätze,
- die Gleichbehandlung aller am Verfahren Teilnehmenden und die damit verbundene Kalkulierbarkeit von Kosten zulasten der Vorhabenträger
- die Verkürzung der Verfahrensdauer bei Bauleitplanungen durch klare Verfahrensabläufe
- Mobilisierung neuer Flächen für die Bebauung, trotz knapper Kassen
- Zügige Umsetzung von Bauvorhaben durch Baugebote
- Steuerung des Wohnungsmarktes durch anteilige Festsetzung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau bei Planvorhaben

Mit freundlichen Grüßen

Martin Börschel                                                             Barbara Moritz
SPD-Fraktionsvorsitzender                                         Fraktionsvorsitzende Grüne

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