Förderung von Erwerbslosen- und Arbeitslosenberatungsstellen in Köln

Beratungsnetzwerk für arbeitslose Menschen vorläufig gesichert

Der Ausschuss für Soziales und Senioren hat in seiner heutigen Sitzungeinstimmig die vorläufige Sicherung der Erwerbslosen-und Arbeitslosenberatungsstellen in Köln für 2021 beschlossen.

Hintergrund ist die nicht nachvollziehbare verminderte Landesförderung für die Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) und die komplette Einstellung der Landesförderung für die Arbeitslosenberatungszentren ( ALZ). Damit drohte sich ein Kahlschlag, wie 2008 unter Schwarz-Gelb zu wiederholen. Gegen die Entscheidung hat sich landesweit breiter Widerstand formiert. In Köln hat sich 2020 eine deutliche Mehrheit im Rat für den Erhalt des Kölner Netzwerkes eingesetzt.

Dazu Marion Heuser, sozialpolitische Sprecherin: „Wir freuen uns sehr, dass wir heute die vorläufige Sicherung des Beratungsnetzes für 2021 beschließen konnten. Wir sehen die niedrigschwelligen Beratungsangebote des unabhängigen Netzwerkes für absolut notwendig an. Vor allem werden die Corona-bedingten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt dazu führen, dass noch mehr Menschen die Beratungsangebote wahrnehmen müssen und wollen. Es ist daher absolut unverständlich, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) diese Kürzungen verfügt hat. Dies zeugt von Unkenntnis über die bewährten Strukturen. Nun geht es darum, eine tragfähige langfristige Lösung zu erarbeiten“.

Die Beschlussvorlage wird in der Sitzung des Rates am 04.02.2021 final beschlossen.

Link Beschlussvorlage EBS und ALZ:

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=793804&type=do&

Köln, 14.01.2021

Verantwortlich: Lino Hammer, Fraktionsgeschäftsführer

 

 

 

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Ratsfraktion | Soziales