Freies Rheinufer - nur noch für Fußgänger und Fahrradfahrer

Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe und Internationales hat in einem wichtigen Punkt das Platzvergabe-Konzept konkretisiert: Künftig ist die Rheinuferpromenade zwischen Hohenzollernbrücke und der Drehbrücke zum Rheinauhafen nur noch den Fußgängern und Fahrradfahrern zur ausschließlichen Nutzung vorbehalten. Veranstaltungen wie Trödel-, Antik- oder Büchermärkte sollen dort ebenso wenig stattfinden wie Weihnachtsmärkte. Motorisierter Verkehr, wie z.B. die Bimmelbahn, ist nicht zugelassen.

Anlass für die Änderung waren massive Beschwerden von Radfahrenden, da für sie die Promenade durch die Ausdehnung des Weihnachtsmarkts am Schokomuseum kaum befahrbar war. GRÜNE und SPD einigten sich auf eine Lösung, den ohnehin schon stark frequentierten Bereich am Rhein nur noch für den Fuß- und Radverkehr frei zu geben. Die Strecke ist eine Hauptveloroute. Schon an normalen Wochenenden ist eine Kooperation zwischen Fußgängern und Radfahrenden schwierig.

Den Veranstaltern der dort abgehaltenen Antik- und Büchermärkte können Flächen am Tiefkai nördlich der Hohenzollernbrücke oder an anderen Stellen in der Innenstadt angeboten werden. Der Weihnachtsmarkt soll wieder auf den Bereich um das Schokomuseum jenseits der Brücke beschränkt sein. Auch für die Bimmelbahn sollen ab 2013 die üblichen Verkehrsregeln gelten. Es gibt keine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Promenade, die nur noch dem nicht-motorisierten Individualverkehr vorbehalten bleibt. Ausnahmen gibt es nur noch zur Ver- und Entsorgung der Schiffe und für Kontrollfahrten der HGK AG. 

Andreas Wolter

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