Mahnmal für die Opfer des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße

GRÜNE befürworten Standort am Anfang des neuen Boulevards

Vier Jahre nach dem Beschluss des Kölner Rates am 11. Februar 2014  zur Errichtung eines Mahnmals zum Gedenken an die Opfer der NSU Anschläge in Köln und 14 Jahre nach dem Anschlag am 9. Juni 2004 gibt es immer noch keine endgültige Entscheidung über den Standort des  Denkmals.

„Wir Grüne haben dieses Mahnmal  mitinitiiert und uns immer sehr dafür eingesetzt. Mit Sorge verfolgen wir nun die Auseinandersetzungen um den möglichen Aufstellungsort des Kunstwerkes“, so <link internal-link internal link in current>Brigitta von Bülow, kulturpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Kölner Rat.

Der ursprünglich im Wettbewerbsentwurf dafür vorgesehene Standort war ein Grundstück nahe der Kreuzung Keupstraße/Ecke Schanzenstraße. Doch Anfang dieses Jahres wurde der Ausschuss Kunst und Kultur darüber informiert, dass dieser auf einem Privatgrundstück vorgesehene Standort aufgrund der baulichen Planungen nicht möglich ist.

„Wir sind der Überzeugung,  dass wenn der ursprünglich angedachte Standort für das Mahnmal nicht realisiert werden kann, als Ausweichort nur der  Anfang des neuen Boulevards in Frage kommen kann, der gemäß des Planes von der Keupstraße auf das neu bebaute Gelände abzweigen soll. Nur auf diese Weise  kann es – in Sichtkontakt zum Anschlagsort  - tatsächlich seine Wirkung entfalten und „funktionieren“, so <link>Brigitta von Bülow zur Standortfrage.

„Der Anschlag und der Anschlag nach dem Anschlag“, so prangerte die Initiative "Keupstraße ist überall" die Vorgänge um die NSU Anschläge und die darauf folgenden Ermittlungen bis hin schließlich zum eigentlichen Prozess an. Dieses Empfinden sollte nicht im weiteren Verfahren um das Mahnmal seine Fortsetzung finden. Für die GRÜNEN ist dies auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, sich seiner Verantwortung zu stellen und mit diesem Mahnmal eine angemessene Form des Mahnens und Erinnerns, der Aufklärung und Prävention gegen Rechtsextremismus zu realisieren.

„Die Stadt Köln muss nun alles tun, um auch in Verhandlungen mit den Investoren die Umsetzung des Mahnmals verlässlich zu ermöglichen. Auch dafür steht das Mahnmal, das als Begegnungsort die Vergangenheit reflektiert und auf die Zukunft gerichtet ist und die Opfer „ins Recht setzt“. Alles andere wäre ein Affront gegen die Opfer“, stellt <link internal-link internal link in current>Brigitta von Bülow abschließend klar.

Hintergrund:

Der vorliegende Entwurf für das Denkmal geht auf ein Werkstattverfahren zurück, das dem Ratsbeschluss vom 11. Februar 2014 folgte -  unter anderem mit Vertreterinnen und Vertretern der Anschlagsopfer, der IG-Keupstraße, des Integrationsrates, des Rates und der Verwaltung. Ende 2016 entschied sich die Jury für den  Entwurf des Künstlers Ulf Aminde: eine Bodenplatte in Form und Größe des Anschlagsortes, des Hauses Keupstraße 29. Als Ort der Begegnung soll das Mahnmal die  Möglichkeit bieten, sich mittels einer App mit dem NSU-Komplex und  Alltags-Rassismus auseinanderzusetzen.

 Köln, den 7. Juni 2018


Unterlagen im Ratsinformationssystem:

● <link https: ratsinformation.stadt-koeln.de>Sachstandsbericht zum Projekt Denkmal Keupstraße im Kulturausschuss vom 6. März 2018

Kontakt: Brigitta von Bülow 

verantwortlich: Jörg Frank

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