Soziale Erhaltungssatzung für Ehrenfeld Ost: „Bezahlbarer Wohnraum bleibt bezahlbar“

Köln Ehrenfeld bekommt eine Soziale Erhaltungssatzung. Was das für das Veedel bedeutet, erfahrt ihr hier.

30.11.23 –

Köln Ehrenfeld bekommt eine Soziale Erhaltungssatzung. Das hat der Stadtentwicklungsausschuss mit den Stimmen des Ratsbündnisses beschlossen. Mit einer Sozialen Erhaltungssatzung soll die Wohnbevölkerung innerhalb eines festgelegten Gebietes vor Verdrängungsprozessen geschützt werden. Durch die Satzung werden verschiedene bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderung genehmigungspflichtig. Das gilt auch, wenn sie nach der Bauordnung des Landes NRW eigentlich genehmigungsfrei wären. Das führt dazu, dass Veränderungsprozesse in den festgelegten Gebieten sozialverträglicher umgesetzt werden müssen. 

Zur Beschlussvorlage:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=116377

FAQs zu Sozialen Erhaltungssatzungen:
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/bilder/presse/2019/15_faq_erhaltungssatzung.pdf

Christine Seiger, Stadtentwicklungspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Kölner Rat, sagt dazu: „Mit der Sozialen Erhaltungssatzung in Ehrenfeld sorgen wir dafür, dass Wohnraum bezahlbar bleibt. Für die Menschen im Veedel ist das ein echter Grund zur Freude. Wir schützen Mieter*innen vor schleichender Verdrängung und erhalten so das soziale Gefüge. Dank der Satzung wird es in diesem Viertel in Zukunft keine Luxussanierungen oder Zweckentfremdungen von Wohnraum mehr geben. Wir übernehmen hier einen Vorschlag, der direkt aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld kommt und schließen uns der Initiative gerne an.

 

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