Antrag im Rat: Windkraft für Köln

In Köln gibt es schon eine Zone, in welcher Windturbinen errichtet werden können, diese zeichnet sich jedoch eher durch eine Nichteignung aus und galt seit jeher als Windkraftverhinderungszone. Um die Energiewende aber voranzubringen, braucht es auf allen Ebenen große Anstrengungen. Eine Energiequelle vor Ort verringert zudem die Transportwege.
Aus diesem Grund soll in Köln nun endlich ein Gebiet ausgewiesen werden, in dem es eine realistische Chance für Energie aus Windkraft gibt.

Gerd Brust, energiepolitische Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion:  „Da sich in den vergangenen Jahren sowohl die Kriterien als auch die Methodik der Potentialflächenuntersuchung weiterentwickelt haben, gehen wir davon aus, dass es geeignetere Flächen als die heute ausgewiesene Konzentrationszone nahe Horbell im Kölner Westen gibt“.

Der Antrag von CDU, GRÜNEN und der Ratsgruppe GUT wird am 21. Mai im Rat behandelt werden.

Köln, 10. Mai 2019
verantwortlich: Lino Hammer, Fraktionsgeschäftsführer


 

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
Ratsgruppe GUT

Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Historisches Rathaus

50667 Köln

AN/0670/2019

Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Nutzung der Windenergie in Köln

 

Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates aufzunehmen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf Basis des Beschlusses aus 2014 - AN/0214/2014 -  mit einer neuen Potentialuntersuchung.

Zielsetzung ist, den Flächennutzungsplan zu aktualisieren und rechtssicher zu gestalten. Hierbei soll auch die Expertise der RheinEnergie genutzt werden.

Begründung:

2014 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung „beauftragt zu prüfen, inwieweit auf Kölner Stadtgebiet sinnvoll ein für Windturbinen attraktives Gebiet als Konzentrationszone ausgewiesen werden kann.“ (DS-Nr. AN/0214/2014) In der Beantwortung einer Anfrage dazu (AN/0367/2017) teilte die Verwaltung mit, dass „das Kölner Stadtgebiet aufgrund seiner Lage in der windarmen Kölner Bucht für den wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen nur sehr bedingt geeignet ist.“

Mittlerweile sind aber Windenergieanlagen verfügbar, die explizit für schwache und mittlere Lagen konzipiert wurden und einen rentablen Betrieb auch an „windarmen“ Standorten möglich machen.

Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren sowohl die Kriterien als auch die Methodik der Potentialflächenuntersuchung zur Windenergienutzung in nennenswertem Umfang weiterentwickelt. Die gegenwärtig in Köln noch (rechts-) verbindliche Gebietsausweisung aus dem Jahre 2005 dürfte einer Überprüfung nach heutigen Maßstäben nicht standhalten.

Die Nicht-Nutzung der Konzentrationszone bei Gut Horbell beruht unseres Erachtens im Wesentlichen auf der Tatsache, dass das Gebiet aufgrund der Nähe zur nächstgelegenen Wohnbebauung (und der damit einhergehenden Überschreitung von relevanten Immissionsgrenzwerten) keine genehmigungsfähigen Anlagen-Standorte aufweist. Zugleich entfaltet diese nicht umsetzbare Gebietsausweisung Ausschlusswirkung für das verbleibende Stadtgebiet - und blockiert damit andere, attraktivere Standorte im Kölner  Stadtgebiet.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Niklas Kienitz                                 gez. Lino Hammer                          gez. Thor Zimmermann
CDU-Fraktionsgeschäftsführer          GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer                              Ratsgruppe GUT

 

 

 

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