Zusatzantrag im Rat: Risikozuschläge bei Baumaßnahmen

Durch den Baubeschluss wird lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Zur Vermeidung eines vorzeitigen vollständigen Verbrauchs des Bau-Maßnahmenbudgets einschließlich des Risikozuschlages sind die Risikozuschläge außerhalb der betroffenen Einzelmaßnahmen in einer gesonderten Position kumuliert im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft zu veranschlagen.

24.06.15 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat
Piraten

An den
Vorsitzenden des Rates
Herrn Oberbürgermeister
Jürgen Roters

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Risikozuschläge bei Baumaßnahmen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 23.06.2015 zu setzen:

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt wie folgt zu verfahren:
Durch den Baubeschluss wird lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Zur Vermeidung eines vorzeitigen vollständigen Verbrauchs des Bau-Maßnahmenbudgets einschließlich des Risikozuschlages sind die Risikozuschläge außerhalb der betroffenen Einzelmaßnahmen in einer gesonderten Position kumuliert im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft zu veranschlagen. Die Gebäudewirtschaft darf über die kumulierten Risikozuschläge nicht unmittelbar, sondern nur nach entsprechender Mitteilung bei Risikoeintritt im Betriebsausschuss verfügen. Erst nach der Mitteilung erfolgt eine entsprechende Budgetumbuchung zugunsten der jeweils betroffenen konkreten Einzelmaßnahme. In regelmäßigen Abständen wird über die absolute Summe der in Anspruch genommenen Mittel aus den Risikozuschlägen im Rahmen einer einzelfallbezogenen projektscharfen Betrachtung im Finanzausschuss berichtet.

Begründung:
Zum Zeitpunkt des Baubeschlusses bergen alle Baumaßnahmen Kostenrisiken, deren Ein-trittswahrscheinlichkeit nicht, bzw. nur sehr schwer vorherzusagen ist. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigen, dass diese systembedingte Kostenunsicherheit später zu Finanzierungslücken führen kann. Es ist daher aufgrund einer vorausschauenden Finanzplanung erforderlich eine Risikovorsorge zu treffen. Diese Risikovorsorge wird mit 10 % des jeweils zu beschließenden Maßnahmenbudgets angenommen. Es soll aber verhindert werden, dass der Risikozuschlag automatisch zu einer Budgeterhöhung führt und die Berichte an den Fachausschuss erst nach Überschreiten des Risikozuschlages erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
 

gez. Dr. Barbara Lübbecke  SPD-Fraktionsgeschäftsführerin                         
gez. Jörg Frank            GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Thomas Hegenbarth     Sprecher Piratengruppe

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