Änderung §1 Beitrags- und Kassenordnung

Jedes Mitglied des Kreisverbandes zahlt einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 1% des monatlichen Nettoeinkommens.

24.01.00 –

Der Mindestbeitrag beträgt 12,- DM für Mitglieder, bei denen kein steuerpflichtiges Einkommen vorliegt. Der Mindesbeitrag gilt jedoch nur für Personen, die ein Nettoeinkommen von höchstens 1200,- DM pro Monat haben. Der Mindestbeitrag gilt zunächst für ein Jahr. Danach ist die Berechtigung erneut nachzuweisen.

Kategorie

2000 | Wirtschaft & Haushalt | Partei interne Strukturen