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Änderung §9 Absatz 7 Satzung KV Köln

Der Vorstand beruft mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der vorläufigen Geschäftsordnung die Mitgliederversammlung per Email oder auf Wunsch des Mitglieds schriftlich ein. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf drei Tage verkürzt werden.

23.01.06 –

Kategorie

alt_Partei interne Strukturen