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Änderungsantrag: CDU-Antrag zum Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)

Ratsfraktion: Änderungsantrag Auf Basis des vom Kabinett der Landesregierung verabschiedeten Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) wird die Verwaltung mit der Prüfung und Darstellung beauftragt, wie sich die folgend aufgeführten, neuen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Regelungen des KiBiz auf die derzeitige Angebotsstruktur sowie auf den städtischen Haushalt auswirken

14.06.07 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat                                                              

Köln, 14.06.2007


Gleichlautend:´
Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Historisches Rathaus

50667 Köln

 Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
hier:      CDU-Antrag zum Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des Rates am 19. Juni 2007 aufzunehmen.

Beschluss:
Auf Basis des vom Kabinett der Landesregierung am 22.05.20 07 verabschiedeten Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) wird die Verwaltung mit der Prüfung und Darstellung beauftragt, wie sich die folgend aufgeführten, neuen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Regelungen des KiBiz auf die derzeitige Angebotsstruktur sowie auf den städtischen Haushalt auswirken:

  • Absenkung des Trägeranteils der Kirchen von 20% auf nunmehr 12 % (Kosten landesweit 89 Mio. €)
  • Festschreibung des Elternbeitragsanteils auf 19% der Betriebskosten
  • fehlende finanzielle Beteiligung des Landes an der in §11 KiBiz festgeschriebenen Fort- und Weiterbildung des Personals sowie einer Qualitätssicherung
  • Gewährung von lediglich 340 € pro Kind und Kindergartenjahr für Sprachförderbedarf
  • Abgeltung aller bisherigen Sonderfördertatbestände durch nun geltende Kindpauschalen
  • Anforderungen wie die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund, die Sprachstandsfeststellung - und -förderung, eine gezielte Förderung von Einrichtungen in sozialen Brennpunkten sowie der Ausbau der Kindertagesstätten zu Familienzentren (Bündelung von Hilfsangeboten und Beratung von Eltern, Vermittlung von Tagespflege, Betreuung von Unter-Dreijährigen und Kindergartenkindern außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, Sprachfördermaßnahmen, die über die in §13 Abs. 5 hinausgehen) werden nur zum Teil gesondert und dann auch nur im Rahmen eines gedeckelten Budgets gefördert. Sie sind nicht Bestandteil der Regelförderung
  • Berücksichtigung der Einsparungen bei den Kindergärten durch die Landesregierung im Jahr 2006 (z.B: Zuschussreduzierung bei den Betriebskosten)
  • Abbau von Qualitätsstandards bzw. fehlende Vorgabe von Mindeststandards, da in Kita-Gruppen nunmehr auch 2-jährige mitbetreut werden
  • Rücknahme der Mietpauschalierung bei Kindertagesstätten
  • finanzielle Planungsrundlage unter Haushaltsvorbehalt („Bildungsoffensive nur nach Kassenlage“)
  • höheres betriebswirtschaftliches Risiko für alle Träger durch die Einführung von kindbezogenen Pauschalen, da die Refinanzierung von Schwankungen in der Belegung abhängig ist.
  • Absenkung des Personalstandards bei Fachkräften in U3-Gruppen
  • Verrechnung der vorhandenen Rücklagen mit der ersten Zahlung der Zuschüsse nach dem KiBiz.

 Begründung:

 erfolgt mündlich

 Mit freundlichen Grüßen

gez.Michael Zimmermann                                        gez.Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer                                 GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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Kreisverband