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Änderungsantrag im Hauptausschuss: Verlängertes Interim der Bühnen Köln

Der Beschlussvorschlag der Vorlage 2756/2015 wird wie folgt ergänzt und geändert: Die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zur Finanzierung der Interimskosten für die Spielzeiten 2015/2016 und 2016/2017 wird auf insgesamt 18,10 Mio. Euro limitiert. Auftretende Mehraufwendungen sind im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2015/2016 und 2016/2017 der Bühnen Köln zu kompensieren. Eine weitere Erhöhung des Betriebskostenzuschusses ist ausgeschlossen.

17.09.15 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat


An den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Verlängertes Interim der Bühnen Köln, überarbeitete Version

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Zusatzantrag zur Beschlussvorlage <link https: ratsinformation.stadt-koeln.de _blank external-link-new-window external link in new>2756/2015  der Verwaltung in die Tagesordnung des Hauptausschusses am 17.09.2015 aufzunehmen:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage 2756/2015 wird wie folgt ergänzt und geändert:

a. Die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zur Finanzierung der Interimskosten für die Spielzeiten 2015/2016 und 2016/2017 wird auf insgesamt 18,10 Mio. Euro limitiert. Auftretende Mehraufwendungen sind im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2015/2016 und 2016/2017 der Bühnen Köln zu kompensieren. Eine weitere Erhöhung des Betriebskostenzuschusses ist ausgeschlossen.

b. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung nicht mehr am bislang geplanten Spielzeitbeginn 07.11.2015 festhält. Die Bühnen werden zügig einen entsprechenden Spielplan und einen Vorverkaufstermin veröffentlichen.

c. Die Interimszeit der Oper im Staatenhaus soll so kurz wie möglich gehalten werden, maximal bis zum 31.08.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vereinbarungen zu treffen, dass unmittelbar im Anschluss der Interimsnutzung das „Staatenhaus“ für die zukünftige Nutzung als Musicalspielstätte hergerichtet werden kann.

d. Das Veranstaltungsprogramm für den Tanzbrunnen soll bei der Planung der Interims-zeit der Bühnen im Staatenhaus berücksichtigt werden. Die städtische KölnKongress GmbH und die Bühnen der Stadt Köln sollen gemeinsame Lösungen für die vorübergehende Nachbarschaft erarbeiten und die sich hieraus auch ergebenden Chancen nutzen. Die Bühnen der Stadt Köln und KölnKongress GmbH werden gebeten, mögliche Konflikte im Vorfeld zu lösen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Lübbecke                                     gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin                              GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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