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Änderungsantrag im Rat: Neuvergabe der Wasserkonzession

1. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende weitere Auswahlkriterien zu berücksichtigen und in geeigneter Form in die Wertungsmatrix im Zeitraum der Interessensbekundungsphase aufzunehmen. • die Förderung der Rohwasserqualität, u.a. zur nachhaltigen Reduzierung des Nitrateintrags, • eine Klausel analog der Vereinbarung im Rahmen des Konzessionsvertrages, Sparte Gas u. Strom gem. Ratsbeschluss vom 30.09.2014 vorzusehen, die die vertragliche Regelung eines Erschwernisentgelts bei der Wiederherstellung der Oberflächen nach Straßenaufbrüchen regelt • der abschließende Kriterienkatalog wird dem Ausschuss Umwelt und Grün und dem Finanzausschuss rechtzeitig vor Beginn der Verhandlungsphase vorgelegt

24.06.15 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat

An den
Vorsitzenden des Rates
Herrn Oberbürgermeister
Jürgen Roters

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates

TOP 10.23: Neuvergabe der Wasserkonzession

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 10.23 in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 23.06.2015 aufzunehmen:

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende weitere Auswahlkriterien zu berücksichtigen und in geeigneter Form in die Wertungsmatrix im Zeitraum der Interessensbekundungsphase aufzunehmen.
    • die Förderung der Rohwasserqualität, u.a. zur nachhaltigen Reduzierung des Nitrateintrags,
    • eine Klausel analog der Vereinbarung im Rahmen des Konzessionsvertrages, Sparte Gas u. Strom gem. Ratsbeschluss vom 30.09.2014 vorzusehen, die die vertragliche Regelung eines Erschwernisentgelts bei der Wiederherstellung der Oberflächen nach Straßenaufbrüchen regelt
    • der abschließende Kriterienkatalog wird dem Ausschuss Umwelt und Grün und dem Finanzausschuss rechtzeitig vor Beginn der Verhandlungsphase vorgelegt.
  2. Die Verwaltung wird gebeten nach Abschluss der Pilotierung der drei Trinkwasserbrunnen durch die RheinEnergie dem Ausschuss Umwelt und Grün, sowie dem Finanzausschuss einen Erfahrungsbericht zur Kenntnis vorzulegen.

Begründung:

In Hinsicht auf die Förderung der Rohwasserqualität hat der bisherige Konzessionsnehmer RheinEnergie AG durch gezielte Maßnahmen, wie z.B. durch Aufforstungen und durch Zusammenarbeit mit Landwirten, zur Reduzierung des Nitrateintrags beigetragen. Diese Zielsetzung soll in die Kriterien zur umweltverträglichen Wasserversorgung nachhaltig Eingang finden.

Es soll ein Erschwernisentgelt  - analog zu den Vereinbarungen zwischen StEB und Stadt Köln bei den Kriterien aufgenommen werden. In der Mitteilung im Rechnungsprüfungsausschuss vom 21.02.2013 wird unter anderem bemängelt, dass die finanzielle Abgeltung der durch Aufbrüche entstehenden langfristigen Kosten nicht aufgegriffen und verfolgt wurden. So enthält insbesondere der bis 2016 geltende Konzessionsvertrag mit der RheinEnergie AG keine Regelung über diesen Ausgleich. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) empfiehlt dies zu korrigieren. Durch Eingriffe in das öffentliche Straßenland entstehen selbst bei fachgerechter Wiederherstellung der Oberfläche durch eine geringere Nutzungsdauer bzw. einen erhöhten Wartungsaufwand zusätzliche finanzielle Belastungen zu Lasten der Stadt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schloss sich der Auffassung des RPA an.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Barbara Lübbecke                              gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin                        GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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