Änderungsantrag: „Moratorium und Perspektive für die Hubschrauberstation Kalkberg„

Für den Weiterbau der Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg ist mit sofortiger Wirkung ein Baustopp bis auf Widerruf durch einen Ratsbeschluss zu vollziehen. Die Dringlichkeitsentscheidung 3906/2015/1 zur Stabilisierung der Halde vom 10.12.2015 bleibt davon unberührt. Jede darüber hinausgehende Maßnahme erfordert einen Ratsbeschluss.

16.12.15 –

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
TOP 3.1.5 „Moratorium und Perspektive für die Hubschrauberstation Kalkberg„

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.5 AN/1711/2015 in die Tagesordnung der Ratssitzung am 15.12.2015 aufzunehmen:

Der vorliegende Antrag soll wie folgt geändert beschlossen werden:

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung:

1. Für den Weiterbau der Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg ist mit sofortiger Wirkung ein Baustopp bis auf Widerruf durch einen Ratsbeschluss zu vollziehen. Die Dringlichkeitsentscheidung 3906/2015/1 zur Stabilisierung der Halde vom 10.12.2015 bleibt davon unberührt. Jede darüber hinausgehende Maßnahme erfordert einen Ratsbeschluss.

2. Die Kosten und ihre Finanzierung für die Fortsetzung und Vollendung der Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg sind differenziert darzustellen. Das beinhaltet die sofortigen sowie weitere Sicherheitsmaßnahmen, die Rekonstruktion und Fertigstellung der Station und die Folgekosten für periodische Kontroll- und Stabilisierungsmaßnahmen. Es ist separat auszuweisen, welche notwendigen Sicherungsmaßnahmen mit Darstellung der Kosten erforderlich wären, wenn von der Fertigstellung und dem Betrieb der Rettungshubschrauberstation auf Dauer abgesehen würde.

3. Es ist darzustellen, ob und in welchem Umfang reale Erfolgsaussichten bestehen, entstehende Kosten für die Sicherungsmaßnahmen und die Rekonstruktion der Station durch Schadensersatzforderungen gegenüber Gutachtern, Baufirmen und dem Voreigentümer des Kalkbergs ausgleichen zu können.

4. Es sind zu den Sitzungen der Fachausschüsse im Januar 2015 die möglichen Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation, darunter auch das Messe-Areal, darzustellen. Dabei sind auch die Standorte Geestemünder Str. (Niehl), Heinrich-Rohlmann-Str. (Ossendorf), Bernhardt-Günther-Str. (Niehl), Flughafen und Klinik Merheim, die dem Rat am 25.04.2005 (DsNr. 0444/005) vorgelegt wurden, sowie der Standort Flugplatz Kurtekotten in Leverkusen, mit dem sich die Ratsgremien Mitte 2013 befassten, aus heutiger Sicht nach den Kriterien Verfügbarkeit, Lagegunst, Genehmigungsfähigkeit, Lärmschutz, Baugrundtragfähigkeit, zeitliche Realisierbarkeit und Kosten vergleichend zu betrachten.

5. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen notwendig wären, um die ursprünglich geplante und vom Rat beschlossene Begehbarkeit des Kalkbergs realisieren zu können (vgl. Dringlichkeitsentscheidung 3977/2015 vom 05.02.1015).

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Niklas Kienitz                                                                                                    gez. Jörg Frank
CDU-Fraktionsgeschäftsführer                                                                               GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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