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Änderungsantrag: Zukünftige Nutzung und Vermarktung des Staatenhauses am Rheinpark

Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtische Immobilie „Staatenhaus“ unter folgenden Maßgaben eine öffentliche Ausschreibung vorzubereiten: a) Das Staatenhaus soll zukünftig für den Betrieb eines Musical-Theaters sowie Event-Veranstaltungen genutzt werden.

14.07.11 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat

An den Vorsitzenden des Rates
Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters

14.07.2011

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Zukünftige Nutzung und Vermarktung des Staatenhauses am Rheinpark

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur o. a. Vorlage (DsNr. 0318/2011) in die Tagesordnung des Rates am 14. Juli 2011 aufzunehmen:

Beschluss:

Die Verwaltungsvorlage wird wie folgt geändert:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtische Immobilie „Staatenhaus“ unter folgenden Maßgaben eine öffentliche Ausschreibung vorzubereiten:

a) Das Staatenhaus soll zukünftig für den Betrieb eines Musical-Theaters sowie Event-Veranstaltungen genutzt werden. Als Basis für die Ausschreibung wird der Nutzungszweck näher festgelegt. Dabei wird mit Bezug auf Anlage 1 der Vorlage davon ausgegangen, dass die Halle 8 als Musicaltheater, die Halle 7 für den Backstage-Bereich und notwendige Service-Einrichtungen sowie die Halle 6 als selbständig nutzbare Eventfläche genutzt wird.

b) Das der Ausschreibung zugrunde liegende Konzept hat die uneingeschränkte Gewährleistung des Tanzbrunnenbetriebs als Open-Air-Location und der damit verbundenen Bedingungen wie z.B. Lärmemissionen, Logistik, Lenkung der Besucherströme sowie den Stellplatznachweis und die Denkmalschutzauflagen für das Staatenhaus sicherzustellen.

c) Die Vergabe des Objekts soll im Wege des Erbbaurechts erfolgen.

d) Es wird ein Wertgutachten erstellt, auf dessen Basis die Konditionen für die Vermarktung im Wege des Erbbaurechts für die Ausschreibung, insbesondere Erbbauzins, Pachtlaufzeit und Heimfallbedingungen, festgelegt werden.

e) Es sind die Rahmenbedingungen festzulegen, auf deren Grundlage ein Erbbaurechtsnehmer verpflichtet ist, geeignete Betreiber mit dem Betrieb von Musical-Theater, Gastronomie und Eventbereich zu beauftragen. Aufgrund der räumlichen und inhaltlichen Nähe  prüft  die Verwaltung, wie die berechtigten Interessen der Kölnkongress GmbH bzw. der Koelnmesse GmbH angemessen gewahrt werden und in die Vertragsabsprache mit dem Betreiber konkret einfließen können.

Die Verwaltung legt den zuständigen Ausschüssen eine Beschlussvorlage zur Einleitung der öffentlichen Ausschreibung vor.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen


gez. Michael Zimmermann            gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer      GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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