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Änderungsantrag: Zum Antrag der Linken et al Standortfindung für Ingenieurwissenschaftliches Zentrum der FH Köln

In keinem der drei dem Land Nordrhein-Westfalen bisher vorliegenden Gutachten werden die an den jetzigen Standort angrenzenden Grundstücke von Feuerwehr und AWB berücksichtigt. Nur wenn die Nutzung dieser Grundstücke bei der Entscheidung über Sanierung und Neubau am jetzigen Standort oder Neubau am möglichen Standort Bayenthal berücksichtigt wird, ist eine Vergleichbarkeit der beiden Standorte gegeben.

14.07.11 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat

An den Vorsitzenden des Rates
Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters

14.07.2011

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Antrag von Fraktion Die Linke sowie Hoffmann und Zimmermann: Standortfindung für Ingenieurwissenschaftliches Zentrum der FH Köln

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion Die Linke sowie Hoffmann und Zimmermann in die Tagesordnung der Ratssitzung am 14. Juli 2011 aufzunehmen:

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1. Der Rat der Stadt Köln bittet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, bei der Entscheidung über den zukünftigen Standort des IWZ die zusätzlich am Standort Kalk verfügbaren Grundstücke bzw. die am Standort Bayenthal zusätzlich benötigten Grundstücke in Erwägung zu ziehen und damit eine tatsächliche Vergleichbarkeit der beiden Standorte herzustellen.
  2. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung sicherzustellen, dass die städtischen Grundstücke sowie die Flächen der städtischen Unternehmen am jetzigen Standort des IWZ (im Bereich Gießener Straße, Betzdorfer Straße, Reitweg und Deutzer Ring) dem Land Nordrhein-Westfalen bei Bedarf zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.


Begründung:

In keinem der drei dem Land Nordrhein-Westfalen bisher vorliegenden Gutachten werden die an den jetzigen Standort angrenzenden Grundstücke von Feuerwehr und AWB berücksichtigt. Nur wenn die Nutzung dieser Grundstücke bei der Entscheidung über Sanierung und Neubau am jetzigen Standort oder Neubau am möglichen Standort Bayenthal berücksichtigt wird, ist eine Vergleichbarkeit der beiden Standorte gegeben.

Mit freundlichen Grüßen


gez. Michael Zimmermann            gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer     GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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