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Anfrage: Altes Polizeipräsidium am Waidmarkt, Köln-Altstadt/Süd

Entgegen der bisherigen Absprachen plant der Investor nun, das Bestandsgebäude abzureißen und an dessen Stelle einen Hochhaus-Neubau in gleicher Höhe zu errichten. Hätte ein Erhalt des bestehenden Gebäudes noch hingenommen werden können, ist ein Neubau an dieser Stelle in unmittelbarer Nachbarschaft zur romanischen Kirche St. Georg nicht akzeptabel.

17.01.11 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat  


An den
Vorsitzenden des
Stadtentwicklungsausschusses
Herrn Karl-Jürgen Klipper

Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters


Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Altes Polizeipräsidium am Waidmarkt, Köln-Altstadt/Süd

Sehr geehrter Herr Klipper,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 25.09.2008 den Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67444/04, Arbeitstitel: Altes Polizeipräsidium in Köln-Altstadt/Süd getroffen. Diesem Ratsbeschluss waren lange Verhandlungen mit dem Investor, Fay Projects GmbH, vorausgegangen. Als ein Ergebnis dieser Verhandlungen wurde dem Investor Erhalt und Sanierung des Hochhauses des ehemaligen Polizeipräsidiums am Waidmarkt zugebilligt. Entsprechend wurde in der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf festgesetzt, dass sich das städtebauliche Planungskonzept grundsätzlich am Höhenkonzept orientiert und nur zum Erhalt des Hochhauses hiervon abgewichen werden soll.

Entgegen der bisherigen Absprachen plant der Investor nun, das Bestandsgebäude abzureißen und an dessen Stelle einen Hochhaus-Neubau in gleicher Höhe zu errichten. Hintergrund sei, dass die Bausubstanz des Bestandsgebäudes in einem erheblich schlechteren Zustand sei als bislang angenommen. Hätte ein Erhalt des bestehenden Gebäudes noch hingenommen werden können, ist ein Neubau an dieser Stelle in unmittelbarer Nachbarschaft zur romanischen Kirche St. Georg nicht akzeptabel.

Aus diesen Gründen bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche planungsrechtlichen Maßnahmen (wie z.B. die Änderung der bestehenden Bebauungsplanung und der Erlass einer Veränderungssperre) gibt es, die geeignet wären, den Neubau eines Hochhauses am Waidmarkt jetzt noch zu verhindern?
  2. Mit welchen negativen (insbesondere finanziellen Folgen, z.B. durch Schadensersatzforderungen seitens des Investors) ist durch Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen?
  3. Der Investor hat für die Sanierungsplanung nach „Green-Building-Kriterien“ am 22.06.2010 einen Preis erhalten. Welche neuen Erkenntnisse führen nun zu der Einschätzung, dass sich eine Sanierung nicht wirtschaftlich darstellen lässt?


Mit freundlichen Grüßen


gez. Michael Zimmermann    gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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