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Anfrage: Frauenförderpläne (FFP) in städtischen und stadtnahen Gesellschaften

1. Welche städtischen und stadtnahen Beteiligungsgesellschaften (GmbH, AG) und Körperschaften mit städtischem Personal haben bereits Frauenförderpläne oder vergleichbare Zielvereinbarungen zur Gleichstellungspolitik für ihre Unternehmen abgeschlossen? Auf welcher rechtlichen Grundlage ist dies geschehen und seit wann haben sie diese mit welcher Geltungsdauer?

11.09.12 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat


An den
Vorsitzenden des Ausschusses
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen
Herrn Winrich Granitzka

Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters

 

 05.09.2012

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Frauenförderpläne (FFP) in städtischen und stadtnahen Gesellschaften

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen zu setzen:

1. Welche städtischen und stadtnahen Beteiligungsgesellschaften (GmbH, AG) und Körperschaften mit städtischem Personal haben bereits Frauenförderpläne oder vergleichbare Zielvereinbarungen zur Gleichstellungspolitik für ihre Unternehmen abgeschlossen? Auf welcher rechtlichen Grundlage ist dies geschehen und seit wann haben sie diese mit welcher Geltungsdauer?

2. Welche der städtischen und stadtnahen Gesellschaften planen die Einführung ei-nes Frauenförderplans oder einer vergleichbaren Zielvereinbarung zur Gleichstellungspolitik und wie ist der zeitliche Planungsstand und -ablauf?

3. Wie sind Steuerung und Controlling der Gleichstellungsziele jeweils geregelt bzw. sollen diese zukünftig geregelt werden und wer sind die zuständigen Beauftragten?


Mit freundlichen Grüßen

Michael Zimmermann                   Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer     Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

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