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Anfrage: Holzständerbauten zur Unterbringung von Flüchtlingen

Im März 2016 wurde der Verwaltung vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, im Vorgriff zur Änderung der Landesbauordnung (LBauO NRW) ein Erlass betreffend die Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise mit bis zu fünf Geschossen zugestellt. Danach bestehen aus Sicht der obersten Bauaufsichtsbehörde ausdrücklich keine Bedenken, unter Erteilung einer Abweichung nach § 73 BauO NRW die Muster-Richtlinie im Vorgriff auf die geplante Änderung der Landesbauordnung anzuwenden, da die Abweichung aus den o.g. Gründen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

12.04.16 –

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat


An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Soziales und Senioren
Herrn Michael Paetzold

Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Holzständerbauten zur Unterbringung von Flüchtlingen

Sehr geehrter Herr Paetzold,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im März 2016 wurde der Verwaltung vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, im Vorgriff zur Änderung der Landesbauordnung (LBauO NRW) ein Erlass betreffend die Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise mit bis zu fünf Geschossen zugestellt.
Danach bestehen aus Sicht der obersten Bauaufsichtsbehörde ausdrücklich keine Bedenken, unter Erteilung einer Abweichung nach § 73 BauO NRW die Muster-Richtlinie im Vorgriff auf die geplante Änderung der Landesbauordnung anzuwenden, da die Abweichung aus den o.g. Gründen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1)    Wendet die Verwaltung die Abweichungsgenehmigung nach § 73 BauO NRW aufgrund o.a. Erlasses nun konsequent an? Wenn nein, was sind die Hinderungsgründe?

2)    Plant die Verwaltung bereits Flüchtlingsunterkünfte in o.a. Holzbauweise zu errichten und welche konkreten Standorte sind für diese Bauweise im Rahmen der Abweichungsgenehmigung nutzbar und vorgesehen?

Die Beantwortung der Fragen ist auch dem Bauausschuss und dem Liegenschaftsausschuss mitzuteilen.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Niklas Kienitz                                         gez. Jörg Frank
CDU-Fraktionsgeschäftsführer                     Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

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