Welche maßgeblichen Normen regeln auf den Ebenen EU, Bund, Land und Kommune die Belange des Arten- und Naturschutzes in der Bauleitplanung?
Welche konkreten fachlichen Prüfverfahren kommen in Betracht, um die Arten- und Naturschutzbelange bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen angemessen berücksichtigen zu können?
15.04.10 –
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
An die
Vorsitzende des Ausschusses
für Umwelt und Grün
Frau Dr. Sabine Müller
Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters
15.04.2010
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Arten- und Naturschutz in der Bauleitplanung
Sehr geehrte Frau Dr. Müller,
sehr geehrter Herr Roters,
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 22.04.2010 zu setzen:
- Welche maßgeblichen Normen regeln auf den Ebenen EU, Bund, Land und Kommune die Belange des Arten- und Naturschutzes in der Bauleitplanung?
- Welche konkreten fachlichen Prüfverfahren kommen in Betracht, um die Arten- und Naturschutzbelange bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen angemessen berücksichtigen zu können?
- Welche der vorgenannten Prüfverfahren werden auf dem Gebiet der Stadt Köln konkret angewendet? Wie verteilen sich die in der Praxis angewendeten Prüfverfahren anteilig auf die einzelnen Planverfahren? Gibt es insoweit Unterschiede zwischen "normalen" B-Plänen und VEPs?
- Welche Stellen der Stadt Köln führen die vorgenannten Prüfverfahren durch? Werden hierfür im Einzelfall oder regelmäßig externe Dienstleister eingesetzt?
- Ist durch die vorgenannten Prüfverfahren in jedem Fall gewährleistet, dass sämtliche für das jeweilige Planverfahren relevanten oder potenziell relevanten Belange des Arten- und Naturschutzes fachlich angemessen und rechtssicher berücksichtigt werden?
- Wie wird sicher gestellt, dass dem Rat und seinen Fachausschüssen alle relevanten Fakten zu den von der Planung tatsächlich oder potenziell betroffenen Arten- und Naturschutzbelangen spätestens im Vorfeld des Offenlagebeschlusses vollständig vorliegen, so dass diese bei der politischen Willensbildung angemessen berücksichtigt werden können?
- Durch welche Dienststelle und mit welchem genauen Verfahren wird festgelegt, ob eine Vorlage zur Bauleitplanung dem Ausschuss für Umwelt und Grün aufgrund von Arten- und Naturschutzbelangen zur Mitberatung vorgelegt wird?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer