31.10.12 –
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses
Herrn Reinhard Houben
Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Umsetzung der hauswirtschaftlichen Sperre für das Haushaltsjahr 2012
Sehr geehrter Herr Houben,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des nächsten Wirtschaftsausschusses aufzunehmen:
Am 09.10.2012 hat die Stadtkämmerin angesichts der prekären Haushaltsentwicklung gemäß § 24 GemHVO eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das laufende Haushaltsjahr verfügt.
Demnach dürfen zum einen nur Aufwendungen und Auszahlungen erfolgen, soweit die Verwaltung dazu rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionen, für die im Hpl 2011 bereits Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, dürfen fortgesetzt werden.
Zum anderen gilt eine Verfügungsbeschränkung für „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ der Teilergebnispläne (Zeile 13) in Höhe von 90 %.
Wir möchten die Verwaltung bitten, in Bezug auf Dezernat III folgende Fragen zu beantworten:
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Frank
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer
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