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Anfrage: Umsetzung der hauswirtschaftlichen Sperre für das Haushaltsjahr 2012

Am 09.10.2012 hat die Stadtkämmerin angesichts der prekären Haushaltsentwicklung gemäß § 24 GemHVO eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das laufende Haushaltsjahr verfügt. Demnach dürfen zum einen nur Aufwendungen und Auszahlungen erfolgen, soweit die Verwaltung dazu rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionen, für die im Hpl 2011 bereits Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, dürfen fortgesetzt werden.

31.10.12 –

FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses
Herrn Reinhard Houben

Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Umsetzung der hauswirtschaftlichen Sperre für das Haushaltsjahr 2012

Sehr geehrter Herr Houben,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des nächsten Wirtschaftsausschusses aufzunehmen:

Am 09.10.2012 hat die Stadtkämmerin angesichts der prekären Haushaltsentwicklung gemäß § 24 GemHVO eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das laufende Haushaltsjahr verfügt.
Demnach dürfen zum einen nur Aufwendungen und Auszahlungen erfolgen, soweit die Verwaltung dazu rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionen, für die im Hpl 2011 bereits Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, dürfen fortgesetzt werden.
Zum anderen gilt eine Verfügungsbeschränkung für „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ der Teilergebnispläne (Zeile 13) in Höhe von 90 %.

Wir möchten die Verwaltung bitten, in Bezug auf Dezernat III folgende Fragen zu beantworten:


  1. Welche Aufwendungen und Auszahlungen dürfen im Aufgabenbereich des Dezernats III aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder Unaufschiebbarkeit weitergeführt werden und welche nicht?
  2. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind insbesondere der Teiler-gebnisplan 1501 Wirtschaft und Tourismus betroffen. Dort sind 1.223.248 Euro ver-anschlagt. Durch eine Verfügungsbeschränkung um 10 % können somit ca. 122.000 Euro nicht verausgabt werden. Welche Aufgaben sind davon betroffen?
    3.
    Die Verfügungsbeschränkung umfasst auch die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Teilergebnisplänen 0108 (10 % = ca. 800.000 Euro) und 0903 (10% = ca. 115.000 Euro). Welche Aufgaben und Leistungen werden vermindert oder nicht durchgeführt?


Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Frank
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

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