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Antrag: Energiecontrolling und Energiemanagement in städtischen Objekten

Die Anstrengungen der gesamten Stadtverwaltung zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz in städtischen Gebäuden müssen nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch auf Grund der schwierigen Haushaltslage, schnellstens deutlich erhöht werden.

11.04.11 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat

 

An die
Vorsitzende des Ausschusses
für Umwelt und Grün
Frau Dr. Sabine Müller

Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters

Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Energiecontrolling und Energiemanagement in städtischen Objekten

Sehr geehrte Frau Dr. Müller,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 12.05.2011 aufzunehmen:

Die Gebäudewirtschaft hat im März 2010 dem Umweltausschuss den Energiebericht für das Jahr 2008 vorgelegt. Trotz zunehmender Anstrengungen zur Senkung der Energieverbräuche wurde das Ziel des Ratsbeschlusses aus dem Jahre 2003, den Energieverbrauch jährlich um 5% zu senken, bisher weit verfehlt. Gleichzeitig stiegen die Energiekosten von 2003 bis 2008 alleine im Bereich der Gebäudewirtschaft von 23,6 Mio. € auf über 31,3 Mio. €.  In anderen Bereichen wie den Kultureinrichtungen, den Jugend- und Bürgerzentren oder den Gebäuden der Feuerwehr sind die Verbräuche zum großen Teil den Zuständigen nicht einmal bekannt.


Beschluss:

Die Anstrengungen der gesamten Stadtverwaltung zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz in städtischen Gebäuden müssen nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch auf Grund der schwierigen Haushaltslage, schnellstens deutlich erhöht werden.
Daher wird die Verwaltung mit folgenden Maßnahmen beauftragt:

1. Kurzfristig ein Konzept vorzulegen, um in allen städtischen Einrichtungen ein Energiecontrolling und Energiemanagement zu installieren und  für alle bisher nicht erfassten Bereiche Energieberichte vorzulegen. Für die verbrauchsintensiven Kultureinrichtungen soll auch die Option eines eigenständigen Energiemanagements innerhalb des Kulturdezernates geprüft werden.

2. In vielen städtischen Liegenschaften würde sich die Ersetzung vorhandener Altanlagen durch effizientere Technik (z.B. Lüftungstechnik in Museen, BHKWs bei Feuerwehr, etc.) in wenigen Jahren amortisieren. Die Verwaltung soll daher Einsparkonzepte erarbeiten, in denen dargelegt wird, wie diese Potenziale kurzfristig gehoben werden können. Dazu sind auch alternative Finanzierungsmodelle, z.B. Bürgerfonds zu betrachten.

3. Auch im fünften Jahr der Energieberichterstattung konnte die Gebäudewirtschaft für 115 von 653 Objekten keine Verbrauchswerte vorlegen. Dabei handelt es sich überwiegend um angemietete Objekte. Deshalb sind in künftige Anmiet- und Pachtverträge Bestimmungen aufzunehmen, dass Nebenkostenabrechnungen mit ausgewiesenen Energie- und Wasserverbräuchen spätestens 12 Monate nach Ablauf des Verbrauchsjahres vorliegen müssen, die Grundlage für ein weitergehendes Energiecontrolling sein könnten.

4. Die Verwaltung wird gebeten darauf hinzuwirken, dass alle Hausmeister vor Ort durch Verbrauchsablesung und sofortige Meldung von Auffälligkeiten zum Bemühen um eine Reduzierung des Energie- und Wasserverbrauchs beitragen.

5. Bei allen Objekten mit sehr schlechten Kennwerten (mehr als 50% über dem Gebäudetyp – Durchschnittswert) sind die Ursachen durch Begehungen oder nähere Untersuchungen zu erforschen und stichpunktartig im Energiebericht zu vermerken.

6. Das Energiemanagement macht Vorschläge, wie zumindest bei größeren Objekten eine schnellere Verbrauchsdatenerfassung (z.B. durch smart metering) gewährleistet werden kann, damit zeitnah auf Veränderungen reagiert werden kann und so überhaupt erst ein Energiemanagement im eigentlichen Sinne möglich wird.

7. Die Verwaltung soll Vorschläge entwickeln, wie die Energieverbräuche kurzfristig auch durch verhaltensbedingte Maßnahmen gesenkt werden können. So ist beispielsweise zu prüfen, inwieweit alle Mitarbeiter der Verwaltung, aber auch z.B. Lehrer und Schüler erneut darauf hingewiesen werden sollten, dass PCs und ihre Peripheriegeräte zumindest bei Beendigung der Arbeit auszuschalten sind ("Richtlinien für die Nutzerinnen und Nutzer städtischer Gebäude zur Einsparung von Energie und Wasser") ebenso ist zu prüfen inwieweit alle PC- Arbeitsplätze kurzfristig mit Steckerleisten auszurüsten sind, so dass alle Geräte mit einem Knopfdruck ausgeschaltet werden können.

8. In Verträgen mit Wachdiensten, wird die Verpflichtung aufgenommen, während der Heizperiode nach Dienstschluss offenstehende Fenster zu schließen und  jegliche unnötige Beleuchtung auszuschalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Zimmermann     gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer    GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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