Auch die Ausstattung der Bundesdelegiertenkonferenz muss hinsichtlich des Einsatzes von Einwegplastik hin kontrolliert werden. Dies gilt auch für die Verteilung von Materialien durch Sponsoren und andere Organisationen vor Ort, z.B. in bezug auf Einweg-Getränkeflaschen, deren Verteilung ab der nächsten BDK untersagt werden muss. Die entsprechenden Verträge müssen daraufhin angepasst werden.
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