18.09.07 –
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln
Köln, den 4.09.2007
Gleichlautend:
Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Historisches Rathaus
50667 Köln
Antrag gemäß § 3 der GeschO des Rates
hier: Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie folgende Antrag auf der Tagesordnung der Sitzung des Rates am 18. September 2007 zu setzen.
Resolution
Der Rat der Stadt Köln fordert den Landtag auf, den Entwurf zum „Kinderbildungsgesetz" (KiBiz-NRW) in seiner bisherigen Form nicht anzunehmen. Wir begrüßen zwar, dass einzelne Kritikpunkte bereits aufgenommen wurden, sehen aber ebenso wie der Städtetag NRW und sein Vorsitzender, Herr Oberbürgermeister Fritz Schramma, gravierende Mängel, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren einer dringenden Nachbesserung bedürfen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, diesen Beschluss dem Landtag Nordrhein-Westfalen zu übermitteln und über die Gremien der Kommunalen Spitzenverbände auf die notwendigen Änderungen hinzuwirken.
Begründung:
Kinder sind unsere Zukunft. Jedes Kind hat das Recht auf bestmögliche Förderung und Entwicklung in der Gemeinschaft, die es befähigt, das eigene Leben mit guten Startvoraussetzungen selbstverantwortlich zu meistern.
Die Stadt Köln stellt sich dieser Aufgabe der Förderung von Kindern und unterstützt Eltern nach Kräften bei der oft schwierigen Aufgabe der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.
Die wachsenden Anforderungen gerade auch an die frühkindliche Bildung und Betreuung machen ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich. Dies gilt insbesondere für ein besseres Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren. Denn trotz all unserer Bemühungen, kann der Bedarf noch immer nicht gedeckt werden.
Wesentliche Rahmenbedingungen für die Förderung von Kindern werden durch das nordrhein-westfälische Kindergartengesetz gesetzt. Der Rat begrüßt grundsätzlich die Absicht, ein neues Kinderbildungsgesetz zu entwickeln, das den heutigen Anforderungen an die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern besser gerecht als der bisherige gesetzliche Rahmen.
Das Familienministerium, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kommunalen Spitzenverbände und die Kirchen haben in einjähriger Arbeit ein Konsenspapier zur Gestaltung des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) erstellt und im Februar öffentlich gemacht. Leider fanden die erarbeiteten Eckpunkte jedoch nur unzureichend Eingang in den Gesetzentwurf, der gegenwärtig vom Landtag NRW beraten wird. Deswegen hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege diesen Konsens inzwischen aufgekündigt.
Wie die Anhörung mit mehr als 50 Sachverständigen im Düsseldorfer Landtag am 28./29. August 2007 belegte, ist der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf äußerst korrekturbedürftig. Das KiBiz muss substantiell verändert werden. In der Expertenrunde äußerten die freien Träger der Wohlfahrtspflege, Elternorganisationen, Personalvertretungen sowie die kommunalen Spitzenverbände erhebliche Bedenken gegen den Gesetzesentwurf, der im Juni 2007 in den Landtag eingebracht wurde. Zu befürchten sind Qualitätseinbußen in der Kinderbetreuung, Arbeitsplatzabbau für Erzieher/innen, steigende Elternbeiträge sowie erhebliche Risiken und Planungsunsicherheit für Träger und Einrichtungen.
Im Juni beauftragte der Kölner Rat die Verwaltung um eine Darstellung und Abschätzung der Auswirkungen, die der Entwurf des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die derzeitige Angebotsstruktur sowie den städtischen Haushalt hat.
Nach dem vorliegenden Entwurf des KiBiz kommen gravierende finanzielle Belastungen auf die Kommunen zu. Für Köln erwartet das Jugenddezernat bei den Betriebskosten¬zuschüssen eine zusätzliche Belastung von jährlich 4 Mio €.
Falls die Elternbeiträge 19 % der Betriebskosten decken sollen, müssten die Beiträge nach den aktuellen Berechnungen von bisher 25,08 Mio. € auf insgesamt 41,44 Mio. € gesteigert werden. Ein weitere Deckungslücke in Höhe von 16,3 Mio. €.
Wir kritisieren erneut die vorgenommene „Kommunalisierung der Elternbeiträge“ und den Wegfall des Defizitausgleichs. Eine weitere Erhöhung der Elternbeiträge lehnen wir aus familienpolitischen Gründen ab.
Die Landesregierung gibt die Verantwortung für Zukunft unserer Kleinkinder weitgehend an Kommunen und Träger ab, was CDU und FDP als liberale Errungenschaft preisen. Ein Kinderbildungsgesetz sollte allerdings nicht der Freiheit von Kommunen und Trägern dienen, sondern vielmehr allen Kindern freie und gleiche Bildungschancen ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Zimmermann Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
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