
02.11.26 –
Der Kreisverband Köln reicht folgenden Änderungsantrag zum Landtagswahlprogramm für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 ein.
In WP-03: „Ein Land der Chancen“ wird der in Zeile 543 beginnende Absatz
“Digitale Bildung darf nicht vom Wohnort, der Schulform oder dem Schulträger abhängen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Schüler*innen und Lehrkräfte in NRW dauerhaft Zugang zu funktionierender technischer Infrastruktur sowie sicheren, datenschutzgerechten und kostenfreien digitalen Bildungswerkzeugen erhalten. Wir sorgen dafür, dass informationstechnische Grundlagen und eine kritisch-reflektierte KI-Grundbildung allen zugänglich werden. Wir wollen, dass jedes Kind und jede Lehrkraft ein digitales Endgerät hat und wollen die Kommunen
auf diesem Weg begleiten. Dazu gehören auch ein Glasfaseranschluss mit mindestens 1 GBit/s symmetrisch, leistungsfähiges WLAN und IT-Assistenz vor Ort. Mit den Städten und Gemeinden entwickeln wir die Lernmittelfreiheit weiter und öffnen sie für neue digitale Inhalte und Anbieter. Digitale Werkzeuge helfen uns zudem, Bildungsqualität sichtbar zu machen: Wir bauen ein durchgängiges Bildungsmonitoring auf, das individuelle Lernverläufe in den Blick nimmt und als verlässliche Grundlage für politische wie pädagogische Entscheidungen dient. So steuern wir Bildung datengestützt und systematisch weiter, statt sie nur zu verwalten.”
durch folgenden Absatz ersetzt:
„Digitale Bildung darf nicht vom Wohnort, der Schulform oder dem Schulträger abhängen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Schüler*innen und Lehrkräfte in NRW dauerhaft Zugang zu funktionierender technischer Infrastruktur sowie sicheren, datenschutzgerechten und kostenfreien digitalen Bildungswerkzeugen erhalten. Die im Bildungswesen eingesetzten Digitalsysteme und die Betriebssysteme der Schulcomputer sollen quelloffen sein. Wir sorgen dafür, dass informationstechnische Grundlagen und eine kritisch-reflektierte KI-Grundbildung
allen zugänglich werden. Wir wollen bei frühkindlicher Bildung einen Fokus auf analoges Lernen legen. Den flächendeckenden Einsatz von persönlichen digitalen Endgeräten wollen wir erst ab der 8. Klasse erlauben. Soweit flächendeckend persönliche digitale Endgeräte zum Einsatz kommen, soll jedes Kind und jede Lehrkraft ein digitales Endgerät haben. Wir wollen soweit wie rechtlich möglich Standards durch das Land setzen und darüber hinaus die Kommunen bestmöglich unterstützen. Wir stärken digitale Souveränität durch eine Breite Gerätevielfalt und eine Vielfalt von Betriebssystemen. Die Einbindung vorhandener privater Endgeräte aller Betriebssysteme ermöglichen wir. Gleichzeitig ermöglichen wir auch die Wahl, ob statt eines privaten Geräts ein vom Land geliehenes Gerät für die Ausbildungsdauer zur Verfügung gestellt wird. Wir stärken den Einsatz von Laptops mit Tastatur. Lösungen, die Familien drängen, Geräte eines bestimmten Herstellers oder Betriebssystems zu kaufen, lehnen wir ab. Um reibungsfreien digitalen Unterricht zu ermöglichen muss ein Glasfaseranschluss mit mindestens 1 GBit/s symmetrisch, leistungsfähiges WLAN und IT-Assistenz vor Ort sichergestellt werden. Mit den Städten und Gemeinden entwickeln wir die Lernmittelfreiheit weiter und öffnen sie für neue digitale Inhalte und Anbieter*innen, wobei wir insbesondere auf Open Educational Resources (OER) setzen. Digitale Werkzeuge helfen uns zudem, Bildungsqualität sichtbar zu machen: Wir bauen ein durchgängiges Bildungsmonitoring auf, das individuelle Lernverläufe in den Blick nimmt und als verlässliche Grundlage für politische wie pädagogische Entscheidungen dient. So steuern wir Bildung datengestützt und systematisch weiter, statt sie nur zu verwalten.“
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