Aktuelle Artikel

Frauenförderplan der Stadt Köln: Was lange währt, wird nicht immer gut!

Erstaunen und Befremden hat der „4. Gleichstellungsplan für Frauen und Männer“ ausgelöst. Unter diesem Namen legte die Frauenbeauftragte den städtischen Frauenförderplan (FFP) vor. Warum?

03.01.12 –

Erstaunen und Befremden hat der „4. Gleichstellungsplan für Frauen und Männer“ ausgelöst. Unter diesem Namen legte die Frauenbeauftragte den städtischen Frauenförderplan (FFP) vor. Warum? Köln ist durch Ratsbeschluss vom 7.4.2011 der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ beigetreten. Im Zentrum der Charta steht die Umsetzung der Gleichstellungspolitik auf Basis des Frauenförderplanes. Wäre die Charta ernst genommen worden, müsste der FFP sicher anders aussehen. Zudem genügt der FFP nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Zum zweiten Mal in Folge wurde der FFP dem Fachausschuss (AVR) um Monate zu spät vorgelegt. Bereits für 2007 gab es keinen gültigen Frauenförderplan. Beim in 2008 vorgelegten 3. FFP wurde auf grüne Initiative festgelegt, dass zum Zeitpunkt  seines Auslaufens Ende Dezember 2010 nahtlos ein neuer FFP in Kraft treten sollte. 2011 nun wurde der FFP erst im November vorgelegt. Zu kurzfristig, um ihn am 14.11. im AVR beraten zu können. Am 12.12. erwirkten nun GRÜNE und SPD per Antrag Änderungen, um die größten Defizite auszugleichen. Offensichtlich werden die Belange von Frauen in der Stadtverwaltung ohne politisches Einwirken nicht ausreichend unterstützt und gefördert. Das ist bedenklich.

Die eingebrachten Änderungen beinhalten, dass der FFP den gesetzlichen Vorgaben entsprechend wieder als solcher deklariert wird und seine Geltung der Dreijahresvorgabe 2011 bis 2013 gemäß Landesgleichstellungsgesetz entspricht. Damit der FFP nicht ein völlig zahnloser Tiger bleibt, wie es die Vorlage impliziert, sind nun ein Zeit–/Maßnahmenplan zu erstellen, Controllinginstrumente einzuführen und ein jährliches Berichtswesen festzuschreiben.

Frauen aller Beschäftigungsebenen, vor allem aber der unteren und mittleren Einkommensgruppen sind in den Fokus zu nehmen. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Frauen müssen ebenso Bestandteil des FFP sein, wie Maßnahmen für eine verbesserte Gesundheitsvorsorge.
Leider fehlt in der aktuellen FFP-Vorlage der Bilanzbericht zum abgelaufenen FFP. Dies ist eigentlich eine notwendige Voraussetzung für die Erstellung des Folge-FFP.
Die Erstellung des FFP ist zentrale und originäre Aufgabe der Stadtverwaltung. Ohne eine größere Verbindlichkeit, ohne wirksames Controlling und vor allem ohne den deutlichen Willen, die Ziele des Plans auch um- und durchzusetzen, bleibt ein FFP Makulatur.

Brigitta von Bülow

Kategorie

Ratsfraktion | Kreisverband | Rathaus Ratlos