19.02.15 –
Wie soeben aus verschiedenen Medien (Kölnische Rundschau, Kölner Stadtanzeiger, WDR) erfahren, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Planfeststellung für die Erweiterung des Godorfer Hafens für rechtswidrig erklärt. Mit diesem Urteil bestätigten die Richter die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das den Ausbau nach Anwohnerklagen ebenfalls untersagt hatte. Grund für die Entscheidung war, dass auf Grund der wasserrechtlichen Planfeststellung lediglich der Ausbau des Gewässers möglich gewesen wäre, nicht aber der Ausbau des Hafens als Ganzes, einschließlich neuer Straßen und Schienen.
Mit dieser Entscheidung wird der Godorfer Hafenausbau wohl für viele Jahre gestoppt sein. (Hartmut Neubauer)
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