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JHA-Anfrage: Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders häufig von Armut bedroht, insbesondere dann, wenn der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise ausfällt. Der Unterhaltsvorschuss ist daher eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder und trägt zur wirtschaftlichen Stabilität der Familien bei. Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Damit soll ab 1. Juli 2017 der staatliche Vorschuss für Kinder, der bisher nur bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres beantragt werden konnte, bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Zusätzlich wird die Begrenzung des Bezuges auf bisher 72 Monate aufgehoben.

10.06.17 –

CDU-Fraktion im Rat der Stadt KölnFraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat

An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Herrn Dr. Ralf Heinen

Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Sehr geehrter Herr Dr. Heinen,

sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders häufig von Armut bedroht, insbesondere dann, wenn der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise ausfällt. Der Unterhaltsvorschuss ist daher eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder und trägt zur wirtschaftlichen Stabilität der Familien bei.
Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Damit soll ab 1. Juli 2017 der staatliche Vorschuss für Kinder, der bisher nur bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres beantragt werden konnte, bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Zusätzlich wird die Begrenzung des Bezuges auf bisher 72 Monate aufgehoben.

Damit werden viele Kinder, die nach bisherigem Recht keinen Anspruch (mehr) auf Bezug von Unterhaltsvorschuss hatten, wieder antragberechtigt.

Vor dem Hintergrund dieser Unterhaltsvorschuss-Reform bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Für wie viele Kölner Kinder, wenn möglich nach Alter aufgeschlüsselt, leistet die Stadt Köln derzeit einen Unterhaltsvorschuss?

2. Hat die Stadt Köln Erkenntnisse darüber, wie viele Kinder aufgrund der Vollendung des 11. Lebensjahres und/oder der Überschreitung der ehemaligen Höchstbezugsdauer von 72 Monaten keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten, aber nach der neuen Gesetzgebung nun wieder potentiell antragsberechtigt wären?

3. Wie plant die Verwaltung, die entsprechenden Familien über ihre Ansprüche zu informieren und zur Antragstellung aufzurufen?

Es wird darum gebeten, die Antwort auch dem Ausschuss für Soziales und Senioren sowie dem Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Niklas Kienitz                                          gez. Jörg Frank

CDU-Fraktionsgeschäftsführer                        GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

 

 

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