Kein Wasserski im Landschaftsschutzgebiet – Nutzung am Rather See muss ökologisch und sozialverträglich sein

Antragsbegründung:
Seit nunmehr acht Jahren kämpfen GRÜNE vor Ort und der BUND gemeinsam gegen die Pläne eines Rather Investors zum Bau einer überdimensionierten Freizeiteinrichtung mit Wasserski-Anlage am Rather See. Nachdem die Pläne – nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Kritik – zwischenzeitlich ins Stocken geraten waren, hat der Investor nun einen neuen Anlauf zur Umsetzung des Vorhabens genommen. Der offengelegte vorhabenbezogene Bebauungsplan zeigt, dass das Projekt gegenüber der ursprünglichen Planung von 2011 nur geringfügig abgeändert wurde (weggefallen sind lediglich die Saunalandschaft und die Kletteranlage).
Auch wenn die Befürworter*innen des Vorhabens auf die derzeit illegale Nutzung des Sees durch Badegäste hinweisen, gibt es zahlreiche Gründe, die gegen das vorgelegte Nutzungskonzept sprechen (Auflistung der einzelnen Kritikpunkte, siehe unten). In der Zwischenzeit hat sich eine Initiative von Anwohner*innen gebildet, die die Erschließung in der geplanten Form ablehnen und eine Petition an das Stadtplanungsamt gerichtet haben.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen auch weiterhin an der Seite der kritischen Anwohner*innen und schieben einer unökologischen und unsozialen Erschließung den Riegel vor. Wer, wenn nicht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, kann den Naturschutzbelangen hier auf politischer Ebene eine Stimme geben?!

Kritikpunkte an dem Projekt im Einzelnen:
•    Der Rather See ist im Regionalplan Köln als Teil eines regionalen Grünzugs und im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die vorgesehene intensive Nutzung mit Badestrand, Gastronomie und zwei Wasserskianlagen ist nicht mit den Zielen des Regionalplans und des Landschaftsplans vereinbar.
•    Eine derart intensive Sport- und Freizeitnutzung im Landschaftsschutzgebiet (insbesondere die beiden Wasserskianlagen) ist mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Der Rather See ist ein wichtiger Rast- und Winterplatz für Wasservögel in Köln, der auch außerhalb der Nutzungszeiten der Wasserski-Anlage durch deren dauerhafte bauliche Anlagen beeinträchtigt werden würde.
•    Der BUND hat festgestellt, dass die Unterlagen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags nicht ausreichend sind. Bestimmte Arten (u.a. die FFH-Art Zauneidechse) wurden aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht nachgewiesen, andere Artengruppen wurden erst gar nicht untersucht (u.a. Libellen, Heuschrecken, Vegetation, hier insbesondere die Unterwasserflora).
•    Die Wasserfläche wird nicht vollständig naturschutzfachlich ausgeglichen, obwohl die geplanten Wasserski-Anlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen würden. Begründet wird dieses Entgegenkommen zugunsten des Investors mit geplanten sozialverträglichen Eintrittspreisen. Derartige Tricksereien und ein gegenseitiges Ausspielen von Naturschutz und Sozialverträglichkeit lehnen wir ab!
•    Das Konzept ist auf überörtliche Besucher*innen ausgerichtet, wie anhand des Parkplatzes mit 347 Stellplätzen und des Ausweich-Parkplatzes mit 258 Stellplätzen deutlich wird. An Spitzentagen ist mit bis zu 5000 Besucher*innen zu rechnen, wie den Unterlagen des Bebauungsplanes entnommen werden kann. In dem per ÖPNV schlecht erschlossenen Gebiet ist mit erheblichen Verkehrsbelastungen einschließlich der damit verbundenen Luftverschmutzung zu rechnen.
•    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Rather See sieht eine weitgehende Verdrängung der Badenutzung und des Angelsports durch eine Wasserskianlage vor. Nur etwa ein Zwanzigstel der ehemaligen Kiesgrube würde den Badenden zur Verfügung stehen, weil fast die gesamte Wasserfläche für die beiden Wasserskibahnen überplant bzw. für deren ökologischen Ausgleich benötigt wird.
•    Das Konzept dient vorrangig den wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen. Die Anwohner*innen der benachbarten Stadtteile profitieren hiervon nicht. In einem Stadtteil wie Neubrück, wo immer noch überdurchschnittlich viele Empfänger staatlicher Unterstützungsleistungen wohnen, ist fraglich, ob sich diese die Eintrittsgelder leisten können.
•    Auch für den Angelsportverein ist in dem Konzept kein Platz vorgesehen. Dieser hatte als Eigentümer einer kleinen Parzelle der Kiesgrube vor einigen Jahren die Zustimmung zum Bebauungsplan verweigert, so dass das Anglergrundstück aus dem Bebauungsplan entfernt werden musste. Zwar gibt es folglich zukünftig kein Wasserski auf der Angelparzelle, doch ist das Mini-Grundstück zum Angeln viel zu klein.
•    Der Investor hat das Gebiet als Baggersee erworben. Ein Anspruch auf Nutzungsänderung durch Aufstellung eines vorhabengezogenen Bebauungsplanes kann hieraus nicht abgeleitet werden – zumindest nicht, wenn erhebliche Zweifel am Gemeinwohl bestehen.
•    Die Folgenutzung von Baggerseen auf dem Gebiet der Stadt Köln wurde bisher nicht einheitlich geregelt.
•    Zu dem Vorhaben fand letztmals am 20.02.2013 eine Informationsveranstaltung statt. Dieser Termin liegt sehr lange zurück. Eine neue Bürger*innenbeteiligung zu einem derart umstrittenen Projekt ist dringend erforderlich.

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