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Ab dem 1. Januar 2012 befindet sich die Stadt Köln im Zustand der vorläufigen Haushaltsführung, da der Haushaltsplan 2012 erst am 20.März vom Rat beschlossen werden soll.

03.01.12 –

Ab dem 1. Januar 2012 befindet sich die Stadt Köln im Zustand der vorläufigen Haushaltsführung, da der Haushaltsplan 2012 erst am 20.März vom Rat beschlossen werden soll.
Somit darf die Verwaltung nur Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind (§ 82, Abs. 1 GO NRW).

GRÜNE und SPD möchten allerdings für die freien Träger Planungssicherheit und Liquidität gewährleisten, um bestehende Leistungen für die Bürger und Bürgerinnen in ihrer Substanz nicht zu gefährden sondern fortzuführen.
Daher beantragt die rot-grüne Koalition im Rat am 20.12. per Dringlichkeit, die Verwaltung zu beauftragen, die im Hpl-Entwurf 2012 veranschlagten Mittel zur Förderung von Projekten von Trägern der Wohlfahrtspflege, der freien Jugendhilfe, der freien Gesundheitspflege und Sozialarbeit, des zweiten Arbeitsmarktes, der freien Kulturarbeit, der Bürgerhäuser und Bürgerzentren sowie zur Förderung von Projekten der Sportvereine und des VFJ e.V. als Betreiber der TAS bis zum 31.03.2012 in Höhe von bis zu 25 % zu gewähren.

Jörg Frank

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