18.03.10 –
Die gegen Umweltdezernentin Marlis Bredehorst vorgetragenen Vorwürfe, ihre Behörde habe Kontrollversäumnissen im Zusammenhang mit dem Bau der Nord-Süd-Stadtbahn zu verantworten, sind haltlos. Rücktrittsforderungen lehnt sie begründetermaßen ab.
Kommen diese Vorwürfe und die Rücktrittsforderungen überraschend?
Marlis Bredehorst: Nein, eigentlich nicht, denn in den erhobenen Rücktrittsforderungen sehe ich den klaren Versuch eines Ablenkungsmanövers. Und das war zu erwarten. Es soll von den Verantwortlichkeiten anderer Personen, insbesondere vom technischen Vorstand der KVB AG, abgelenkt werden. Es ist bedauerlich, dass die korrekte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes angezweifelt wird.
Was genau versucht man denn dem Umweltamt vorzuwerfen?
Marlis Bredehorst: Man sagt, das Umweltamt habe zu verantworten, dass beim Bau der neuen U-Bahn zu viele Brunnen gebohrt und damit zu viel Grundwasser abgepumpt worden ist. Man wirft dem Umweltamt mangelhafte Kontrollen vor.
Hätte das Umweltamt denn besser kontrollieren müssen?
Marlis Bredehorst: Nein, denn die Bauüberwachung des Projekts lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf, der Bezirksregierung Köln und beim Bauherren, also bei der KVB. Letzterer waren die ungenehmigten zusätzlichen Brunnen bekannt, wie aus dem Schriftverkehr zwischen KVB AG und den beteiligten Baufirmen (Arge) zu entnehmen ist. Eine Meldung darüber an das Umweltamt der Stadt Köln erfolgte nie.
Woher kommt dann der Vorwurf?
Marlis Bredehorst: An dieser Stelle muss man noch einmal die Verantwortlichkeiten auf der Baustelle und die Zusammenhänge mit der wasserrechtlichen Erlaubnis deutlich machen: Das Umweltamt war durchaus beteiligt mit der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die gesetzlichen Vorgaben sehen allerdings nur vor, dass wir im Hinblick auf die Grundwasser- und Gewässerverträglichkeit sowie auf den Hochwasserschutz prüfen und genehmigen und keinerlei Aussagen zur Baustatik treffen.
In den Medien wurde kommuniziert, dass es darüber einen Dissens zwischen der Bezirksregierung und der Stadt Köln gibt. Stimmt das?
Marlis Bredehorst: Nein, das entspricht nicht den Tatsachen. Über die Zuständigkeiten bei der Kontrolle der Einhaltung der wasserrechtlichen Erlaubnis gibt es keine Uneinigkeit. Gemäß Paragraph 116 des Landeswassergesetzes hat das Umweltamt die allgemeine Überwachungspflicht aus wasserwirtschaftlicher Sicht. Das bedeutet, dass Umweltamt ist für die umweltrelevanten Fragen zuständig.Das beinhaltet selbstverständlich nicht nur die Wasserqualität, sondern auch die Größenordnung der Entnahme von Grundwasser und die Einleitung des abgepumpten Wassers in den Rhein. Das Umweltamt der Stadt Köln hat deshalb die wasserrechtliche Erlaubnis nicht nur erteilt, sondern auch ihre Einhaltung kontrolliert.
Wie sahen diese Kontrollen konkret aus?
Marlis Bredehorst: Bei den über 100 erteilten wasserrechtlichen Erlaubnissen im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Bau sind vielfältige Prüfungen zur Einhaltung dieser vorgenommen worden, zum Beispiel durch Vorlage und Sichtung von Sachverständigenberichten, Analysenwerten für die Einleitungen in den Rhein, Vor-Ort-Kontrollen, umfangreiche Dokumentationspflichten, regelmäßige Übersendung von Nachweisen und Analyseergebnissen, Einsichtnahmen in Brunnentagebücher, Prüfung abfallrechtlicher Nachweise und Nachtarbeitsgenehmigungen. Bis zum 28. Februar 2009 sind über 30 zum großen Teil abgeschlossene Überwachungsvorgänge, jeweils mit Schriftverkehr, Nachweisen, Gutachten, Besprechungen und Ortsterminen durchgeführt worden. Weiterhin sind über 40 Überprüfungen der Vereisungsanlagen durch einen unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen nach Paragraph 11 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) veranlasst worden. In über 80 Fällen wurden auch unter Einbeziehung von externen Gutachtern Nachweise zu Laborberichten, Tagebuchauszügen und Pegelständen überprüft, darunter vier Berichte zum Waidmarkt und zusätzlich drei Begehungen. Die Qualität des in den Rhein eingeleiteten Wassers wurde auch regelmäßig untersucht.
Und bei all dem wurde nichts Unzulässiges festgestellt?
Marlis Bredehorst: Sämtliche vom Umweltamt vorgenommen Überprüfungen und Kontrollen haben keine Hinweise darauf gegeben, dass die Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis nicht eingehalten wurden oder weitergehende Kontrollen erforderlich gewesen wären. Auch für einen Missbrauch seitens der beteiligten Firmen gab es keinen Hinweis, da die durchgeführten Kontrollen keine Auffälligkeiten aufwiesen. Zu keinem Zeitpunkt lagen Hinweise über konkrete geologische oder hydrologische Probleme vor.
Hätte man die erhöhte Abfuhr von Sedimenten bei all den durchgeführten Untersuchungen nicht feststellen können?
Marlis Bredehorst: Das Umweltamt hat zwar regelmäßig Trübungsmessungen durchgeführt, aber diese beziehen sich lediglich auf die Einleitung von gefördertem Grundwasser in den Rhein. Nachweislich der vorgelegten Untersuchungsbefunde gab es keine Hinweise auf unzulässige Einleitwerte in den Rhein. Die Feststellung von eventuell abgepumpten Sedimenten und Ablagerungen unterscheidet sich von diesen Trübungsmessungen und gehört nicht zu den Kontrollaufgaben des Umweltamtes, sondern liegt im Verantwortungsbereich von Arge, KVB und Technischer Aufsichtsbehörde Düsseldorf.
Aber hätte das Umweltamt nicht feststellen müssen, dass zu viel Grundwasser abgepumpt wurde?
Marlis Bredehorst: Ich möchte als wesentlichen Punkt festhalten, dass die Aussage, es sei mehr Wasser abgepumpt worden als genehmigt, so nicht richtig ist. Sie trifft lediglich auf einzelne Tagesfördermengen zu, nicht jedoch auf die beantragte und in der wasserrechtlichen Erlaubnis genehmigte Gesamtfördermenge.
Das Umweltamt der Stadt Köln ist also seiner gesetzlichen Überwachungspflicht des U-Bahn-Baus im Rahmen seiner Zuständigkeiten in ausreichender Form nachgekommen?
Marlis Bredehorst: Ja.
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