Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD und Grünen u.a. soll auf dem Weihnachtsmarkt im Bereich der Lebens und Genussmittel mindestens 50 % der Angebote aus zertifizierten Bio-Produkten bestehen.
23.09.14 –
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
An den
Vorsitzenden des
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen
Herrn Bernd Petelkau
Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters
22.09.2014
Öffentliche Ausschreibung des Weihnachtsmarktes auf dem Roncalliplatz im Zeitraum 2015 – 2019
Beschlussvorlage 0064/2014
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 22.09.2014 aufzunehmen:
Beschluss:
- Die Anlage 1 der Beschlussvorlage wird unter Spiegelstrich 6 wie folgt geändert:
Der Ausschank von Glühwein, alkoholischen und alkoholhaltigen Heißgetränken sowie alkoholfreien Kalt- und Heißgetränken darf nur unter Verwendung von Keramiktassen erfolgen. Der Preis für ein alkoholfreies Getränk muss deutlich unter den Preisen für alkoholische Getränke liegen. Neben einem reichhaltigen Angebot von Speisen, Imbisswaren (z. B. Reibekuchen, Bratwurst u. ä.) und Getränken sind weihnachtliche Backwaren und sonstige Süßspeisen zulässig. Die gastronomischen Stände dürfen max. 15 % der insgesamt genehmigten Verkaufsfläche beanspruchen.
Die angebotenen Speisen und Getränke sollen entweder aus fairem Handel, ökologischem Anbau oder aus regionaler Direktvermarktung stammen, um das Profil des Marktes weiterhin zu stärken. Im Bereich der Lebens und Genussmittel sollen mindestens 50 % der Angebote aus zertifizierten Bio-Produkten bestehen. Die angebotenen Bio-Produkte sind während der Marktzeiten durchgängig anzubieten. Die Anzahl an gastronomischen Händlern sollte maximal 15% der genehmigten Verkaufsfläche nicht überschreiten. - Parallel dazu ist in der Anlage 2 unter Ziff. 11 ebenfalls der Text wie folgt zu ändern:
Die angebotenen Speisen und Getränke sollen entweder aus fairem Handel, ökologischem Anbau oder aus regionaler Direktvermarktung stammen. Im Bereich der Lebens und Genussmittel sollen mindestens 50 % der Angebote aus zertifizierten Bio-Produkten bestehen. Die angebotenen Bio-Produkte sind während der Marktzeiten durchgängig anzubieten. Die Anzahl an gastronomischen Händlern sollte maximal 15% der genehmigten Verkaufsfläche nicht überschreiten.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Barbara Lübbecke gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer