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OVG erklärt Bebauungsplan für wirksam – GRÜNE werden weder Pachtvertrag noch Baugenehmigung mittragen

14.08.26 –

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden: Der Bebauungsplan von 2020 zur Errichtung des RheinEnergie Sportparks ist wirksam. Der Einsatz der Kölner GRÜNEN zum Schutz der Gleueler Wiese geht weiter. Der dramatische Dürresommer 2026 führt auch in Köln vor Augen, wie wichtig die von GRÜNEN beharrlich verfolgte Strategie zum Schutz der Gleueler Wiese als Naturfläche ist.

„Das Urteil ist nicht das, was wir uns erhofft haben. Das heißt aber nicht, dass die Gleueler Wiese nun bebaut wird. Der politische Beschluss des Stadtrats in 2024 hat sie dauerhaft als Grünfläche unter Schutz gestellt. Wir erwarten, dass das auch für die anderen Beteiligten bindend ist.“, sagt Kirsten Jahn, Vorsitzende der Kölner GRÜNEN.„Die Gleueler Wiese muss weiter als Naherholungsraum, Klimaanlage der Stadt und Biotop bestehen bleiben. Gerade in immer heißer werdenden Sommern, wäre eine Bebauung ein absoluter Irrweg“, sagt Cyrill Ibn Salem, Vorsitzender der Kölner GRÜNEN.

Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kölner Rat, sagt dazu:„Die Gleueler Wiese gehört allen Kölnerinnen und Kölnern. Deshalb haben wir uns mit Nachdruck gegen ihre Bebauung eingesetzt. Für uns GRÜNE bleibt der 2024 beschlossene politische Kompromiss entscheidend, der den dauerhaften Schutz der Gleueler Wiese vorsieht. Mit GRÜNEN wird es hier daher weder einen Pachtvertrag noch eine Baugenehmigung für Fußballplätze geben."

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