19.07.16 –
02.08.2016 Düsseldorf | Im Prozess eines Privateigentümers gegen den Flughafen Düsseldorf (Az.: 7 O 242/15) wurde heute vom Landgericht Düsseldorf ein Urteil gesprochen. Die Lage in Düsseldorf stellt sich dabei sehr ähnlich der Situation dar, die im Bezirk Rodenkirchen durch die Unfälle der Lyondell-Basell verursacht worden sind. In beiden Fällen verseuchte wahrscheinlich krebserregendes PFT das Grundwasser. Eine Entschädigung der Anwohner, die nun mit ihren Grundstücken auf dem verseuchten Grundwasser wohnen, erfolgte nicht. Dabei erscheint die Wertminderung offenbar schwer zu beweisen, so dass Gerichte immer wieder gegen die Anwohner entscheiden, so auch im aktuellen Fall in Düsseldorf. Hier wurde nun entschieden, dass das Grundwasser nicht Teil des Grundstücks des Privaten sei und somit auch kein Wertverlust des Grundstücks vorliege.
Dazu der Sprecher der Ortsverbandes Rodenkirchen der GRÜNEN, Dipl.-Biol. Robert Schallehn: "Dass ein Giftsee unter einem Grundstück eine ganz offensichtliche Wertminderung darstellt, erschließt sich eigentlich jedem mit gesundem Menschenverstand. Daher kann ich es nicht verstehen, dass das Landgericht dies nicht klargestellt hat. Offenbar ist hier entweder die Rechtssprechung korrekturbedürftig, oder es muss sich dringend an der Rechtslage etwas ändern. Es muss jedenfalls klar sein, dass die Firmen, die einen Schaden bei Privaten erzeugen, dafür auch gerade stehen müssen! Daher kann ich auch für die Betroffenen in Rodenkirchen nur hoffen, dass der Kläger in Düsseldorf in Berufung geht."
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