Ratsantrag: Initiative „Chancengleichheit“

Ratsfraktion: SPD/Grüne Antrag zur Ratssitzung Die Europäische Kommission hat 2007 zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ erklärt. Dies soll auch in Köln der Auftakt für ein Konzept zur Förderung von Chancengleichheit und Antidiskriminierung sein.

24.01.07 –

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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bündnis 90 / Die GRÜNEN im Kölner Rat

22.01.2007

Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Rathaus

Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Initiative „Chancengleichheit“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 06.02.2007 aufzunehmen:

Die Europäische Kommission hat 2007 zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ erklärt. Überdies ist zum 18. August 2005 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten.
Dies muss auch in Köln Auftakt für die Entwicklung eines konzertierten Konzepts zur Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sein. Herzstück ist die Entwicklung einer Rahmenstrategie, mit der Diskriminierung wirksam bekämpft, die Vielfalt als positiver Wert vermittelt und Chancengleichheit für alle gefördert werden soll. Grundvoraussetzung für die Akzeptanz und Erreichung dieser Ziele ist jedoch die gesicherte wirtschaftliche Existenz der Menschen. Deshalb muss das Konzept vielfach und eng verknüpft sein mit arbeitsmarktpolitischen Elementen. Mit diesem Ziel wird die Verwaltung gebeten:

 Beschluss:

1. Initiative „Fairer Betrieb“.
Die Stadt soll in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Arbeit nach bestimmten Kriterien den Preis „Fairer Betrieb“ ausloben. Dieses Prädikat wird an Unternehmen vergeben, die ihren Betrieb besonders sozial und diskriminierungsfrei führen und die Chancen der Vielfalt erkennen und nutzen. Kriterien für die Preisverleihung sollen beispielsweise sein:

* Schaffung neuer Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze auch über Bedarf,
* Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen
* Beschäftigung und Ausbildung von benachteiligten Menschen (mit Behinderungen oder bildungsfernen Schichten, Zuwanderungshintergrund) auch über Bedarf
* Umsetzung von betrieblichen Richtlinien zur Antidiskriminierung
* Barrierefreier Betrieb/ Betriebsgelände
* Handeln im Sinne der „Charta der Vielfalt“

Der Rat der Stadt wird diesen Preis jährlich verleihen.
Betriebe mit dieser Auszeichnung sollen, soweit die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird, auch bei städtischen Vergaben eher Berücksichtigung finden.

2. Maßnahmen der Verwaltung:
a. Es ist eine stadtinterne Richtlinie zum neuen „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ zu entwickeln. Insbesondere sollen dort Handlungsempfehlungen und Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet und das Beschwerdemanagement entsprechend ergänzt werden.

b. Die Veröffentlichung der jüngsten Pisastudie weist ausdrücklich auf eine Benachteiligung Jugendlicher aus sozial schwächeren Gesellschaftsschichten im deutschen Schulsystem hin. Daher finden sich diese jungen Menschen häufig in Gelegenheitsjobs oder "auf der Straße" wieder. Oftmals drohen der soziale Abstieg und ein Platz in den Randgruppen unserer Gesellschaft. Langjähriger Bezug von ALG II ist die zu erwartende Konsequenz. Aus eigener Kraft sind diese Jugendlichen oft nur schwer in der Lage, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Um dem daraus resultierenden gesellschaftspolitischen Auftrag gerecht zu werden, sind verstärkt im Vorgriff auf die Vergabe von Ausbildungsplätzen Qualifizierungen anzubieten. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob durch halb- oder einjährige Praktika mit schulischer Weiterbildung (insbesondere in den allgemeinbildenden Fächern) Ausbildungschancen für diesen Personenkreis eröffnet werden können. Im Vordergrund stehen sollten dabei Praktika im gewerblich-technischen Bereich und den marktgängigen Berufen.

c.  Die demografische Entwicklung innerhalb der Verwaltung führt dazu, dass ein immer größerer Anteil der Beschäftigten über 45 Jahre alt ist. Ziel der Personalstrategie muss es sein, das reiche Erfahrungspotential dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuschöpfen und zu erhalten. Daher sind Konzepte zur Gesundheitsprävention und -fürsorge fortzuschreiben. Insbesondere ist ein qualifiziertes betriebliches Eingliederungsmanagement zu entwickeln, dass dieser Entwicklung und deren Folgen Rechnung trägt.

3. Die Charta der Vielfalt – Diversity als Chance
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“, die von vier führenden Unternehmen in der Bundesrepublik initiiert wurde und mit der Bundeskanzlerin als Schirmherrin und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung im März diesen Jahres unterzeichnet wird. Damit erklärt die Stadt Köln die Umsetzung des „Diversity Managements“. Sie informiert ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bezieht sie ein.
Über Aktivitäten und Fortschritte berichtet sie öffentlich.
Die städtischen Beteiligungsunternehmen werden aufgefordert, diese Charta ebenfalls zu unterzeichnen und sich - wie die Stadtverwaltung- an dem Best-Practice-Austausch der Unterzeichner zu beteiligen.


Mit dieser Initiative stärken wir die Ratsbeschlüsse zu Barrierefreiheit vom 11.04.2002, zu Ausweitung der Einstellung von Auszubildenden vom 30.03.2006 und dem Beschluss zur Entwicklung neuer Führungsgrundsätze vom 29.11.2005, mit Ziel diese Initiativen zu einer Rahmenstrategie zusammenzuführen und ein modernes Leitbild für die Stadtverwaltung zu entwickeln.

Begründung:
Folgt mündlich

Mit freundlichen Grüßen        

Michael Zimmermann                    Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer      GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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