Vorbereitung und Organisation der Kreismitgliederversammlung zur Verabschiedung des Kommunalwahlprogramms am 25.01.2020

Die Kreismitgliederversammlung am 25.01.2020 wird als reine Programm-Versammlung zur Verabschiedung des Kommunalwahlprogramms 2020 ausgestaltet.

25.09.19 –

Fristen:
Dafür werden einmalig folgende Fristen, abweichend von der Satzung und Geschäftsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln festgelegt:

  • Die Frist für die Einrichtung des Entwurfs für das Kommunalwahlprogramm endet am Montag, den 18.11.2019 um 23:59 h.
  • Die Frist für Änderungsanträge zum Kommunalwahlprogramm endet am Freitag, den 03.01.2020 um 23:59 h.

Bereitstellung:
Der Entwurf für das Kommunalwahlprogramm wird den Mitgliedern online zur Verfügung gestellt. Änderungsanträge dazu werden ebenfalls online über die vorhandenen Wurzelwerk-Zugänge der Mitglieder gestellt.

 

Antragskommission:

Zur Vorbereitung der Kreismitgliederversammlung am 25.01.2020 wird eine Antragskommission gebildet:

  • Die Antragskommission besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums der Kreismitgliederversammlung sowie einem Mitglied des Kreisvorstandes.
  • Die Antragskommission hat die Aufgaben,
    • ein Verfahren zur Abstimmung festzulegen und umzusetzen sowie
    • aus dem Entwurf des Kommunalwahlprogramms und den Änderungsanträgen in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Schreibgruppen (d.h. Mitglieder des Kreisvorstandes bzw. dadurch

Beauftragte und Mitglieder des Vorstandes der GRÜNEN Fraktion bzw. dadurch Beauftragte), dem Kreisvorstand und den Antragssteller*innen Vorschläge zur Entscheidung durch die Kreismitgliederversammlung zu erstellen.

 

Umsetzung der Wahlkampfmaterialien:

Das Kommunalwahlprogramm in seiner verabschiedeten Fassung wird im Wahlkampf schwerpunktmäßig als Online-Version bereitgestellt und in Print-Materialien über einen QR-Code oder vergleichbare Mittel beworben. Weitere Materialien, wie Flyer oder eine Kurzfassung des Kommunalwahlprogramms werden schwerpunktmäßig als Print-Versionen bereitgestellt. Die Inhalte zur Verwendung in den Print-Materialien werden im Entwurf des Kommunalwahlprogramms markiert („Highlights“). Über Änderungsanträge können während der Kommentierungsphase Highlights geändert, gestrichen oder zur Neuübernahme vorgeschlagen werden. Die Print-Materialien werden zentral auf Basis der verabschiedeten Highlights erstellt.
 

 

Kategorie

2019 | Partei interne Strukturen