Zur Kämmererwahl: Beigeordnete sind politische Manager

22.03.10 –

Die Wahl von Beigeordneten ist das ureigene Recht des Rates. Sie sind politische Wahlbeamte auf Zeit. So steht es in der Gemeindeordnung. Die Auswahl aus dem Kreis möglicher Bewerbenden und die Wahl selbst sind somit politische Entscheidungen.

Die Zusammensetzung des Stadtvorstandes ist Ausdruck der politischen Verhältnisse im Rat, die wiederum von den Wähler und Wählerinn bestimmt werden. Daher ist es nur folgerichtig, dass nicht nur in Köln Beigeordnete als Ergebnis politischer Bündnisse gewählt werden. Insofern unterscheiden sich Stadträte kaum von Parlamenten. Das gilt übrigens auch für das Amt des Kämmerers.

Aufgrund der jüngsten Ereignisse in Köln, gibt es Kräfte, die das allen Ernstes anzweifeln, ja sogar mit dem Ruch von „Klüngel“ belegen. Dass Rechtsextreme sich darin versuchen, demokratische Prozesse zu verunglimpfen, ist nicht weiter verwunderlich. Ihr trübes Geschäft ist es, Demokratie- und Politikverdrossenheit zu schüren. Bedenklich ist, wenn z.B. der ein oder andere Lokalkommentator die Gemeindeverfassung und demokratische Praxis ignoriert, um den pauschalen Klüngelvorwurf zu bedienen.

Was ist geschehen? Seit 2006 bestimmen SPD und GRÜNE weitgehend die Politik im Rat. Die jüngste Wahl hat diese Konstellation bestätigt. Die gestärkten GRÜNEN beanspruchen eine weitere Position im Stadtvorstand, nämlich den Kämmerer, dem politisch eine Schlüsselfunktion zukommt. Die politischen Vereinbarungen zwischen SPD und GRÜNEN sind öffentlich und transparent. Es gibt kein Ratskeller-Gemauschel wie in den 80ern ff. bei der damaligen heimlichen großen Koalition.

Die Gemeindeordnung bestimmt die Ausschreibung. Die Kölner GRÜNEN haben NRW- und bundesweit – auch mit Hilfe ihrer kommunalpolitischen Vereinigung – nach geeigneten Bewerbenden gesucht und eingehende Bewerbungen geprüft.
Sie entschieden sich einhellig für Jörg Frank, weil er finanzwirtschaftliche Qualifikation, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und große kommunalpolitische Erfahrung mitbringt sowie zudem profunder Kenner der komplexen Kölner Verhältnisse in Verwaltung und Stadtgesellschaft ist. Schließlich wurde Jörg Frank am 17.12. mit deutlicher Mehrheit vom Rat gewählt. 
Übrigens hat niemand dem „ erfahrenen Finanzpolitiker Frank“ die Kompetenz für das Amt abgestritten. „Beste Voraussetzungen“ bescheinigten ihm Kommentatoren.
Noch am 7.1 erklärte OB Jürgen Roters, als Jörg Frank seinen Rückzug bekannt gab: „Nach meiner Einschätzung hätte Herr Frank das Amt des Kämmerers qualifiziert führen können.“

Beigeordnete sind politische Manager. So definiert es auch die Kommentierung der Gemeindeordnung von Articus/Schneider: „Grundsätzlich gilt für die Beigeordneten auch das Eignungs- und Leistungsprinzip ... Da sie sich aber an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung befinden und der Rat für die Durchführung seiner Entscheidungen politisch verantwortlich ist, wird das Leistungsprinzip durch Berücksichtigung politischer Gesichtspunkte in zulässiger Weise überlagert. Um die Akzeptanz der Wahlentscheidung zu festigen, sollten aber parteipolitischer Anspruch und fachliche Qualifikation sachgerecht vereint werden.“ 

Regierungspräsident Lindlar (CDU), der anders als seine Vorgänger sein Amt mit parteipolitischer Leidenschaft führt, sieht dies anders. Er verabsolutiert die Verwaltungserfahrung.
Aber man muss schon sehr naiv sein, zu glauben, vor der Landtagswahl seien keine parteipolitischen Motive im Spiel. Es gibt leider keine gefestigte Rechtsprechung.

Die rechtlichen Kommentierungen weisen eine Bandbreite aus, mit der sich juristisch sowohl die Position der Stadt als auch des RP unterlegen lassen.
Kurzum: Eine Entscheidung wäre nur auf einem Jahre dauernden Klageweg erreichbar gewesen. Jörg Frank entschied sich im Interesse für die Stadt gegen einen langwierigen Rechtsstreit, den die Stadt gegen den RP hätte führen müssen. Ihm gebührt dafür uneingeschränkt Respekt.

Dies ändert aber nichts daran, dass die GRÜNEN gegenüber dem Rat ihr Vorschlagsrecht für den Kämmerer in einem nachvollziehbaren Verfahren – unter strikter Wahrung des Vertrauensschutz für die Bewerbenden – ausüben werden.

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Kreisverband | Finanzen