Neuigkeiten zu Mobilität, Verkehr und Stadtentwicklung

Anfrage: Mitnahme von E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln


An den
Vorsitzenden des
Verkehrsausschusses     
Herrn Andreas Wolter

Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters


Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Mitnahme von E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.01.2015 aufzunehmen:

Seit kurzem ist es den Nutzenden von E-Scootern nicht mehr möglich, die Fahrzeuge der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zu benutzen. Damit sind sie von der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs ausgeschlossen.

Begründet wird diese Maßnahme durch ein Gutachten der STUVA, welches die Standsicherheit von E-Scootern im Linienbusverkehr allerdings nur theoretisch untersucht hat und zu dem Ergebnis kommt, dass bei einer Gefahrenbremsung eine Kipp- bzw. Rutschgefahr für diese Transportmittel besteht.
Behindertenverbände und Organisationen sind über das Beförderungs-verbot empört. Der Landesbehindertenbeirat NRW fordert in einer Resolution vom 09.01.2015 die Rücknahme des Beförderungsverbotes.
Der Ausschluss einer wachsenden Gruppe mobilitätseingeschränkter Personen von der Nutzung des ÖPNV und insbesondere derjenigen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes keine alternative Fortbewegungsmöglichkeit als den E-Scootern haben, ist ein nicht hinnehmbarer Zustand.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgen-den Fragen zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.01.2015. Die Beantwor-tung soll auch im Ausschuss für Soziales und Senioren erfolgen.

1. Laut VDV haben „mehrere gefährliche Ereignisse im Zusammenhang mit der Beförderung von E-Scootern ÖPNV-Unternehmen veranlasst, ihre Be-förderung nun auszuschließen. Um welche konkreten Ereignisse mit wel-chen Personenschäden handelt es sich?
2. Während in Hamburg und Berlin E-Scooter weiterhin im ÖPNV befördert werden und Düsseldorf die Beförderung nur in Bussen ausschließt, hat die KVB AG ein Verbot für Busse und Bahnen erlassen. Aus welchen konkre-ten Gründen verhält sich die KVB AG deutlich restriktiver als andere ÖPNV-Dienstleister ?
3. Beruht das Beförderungsverbot auf einer empirischen Untersuchung (Machbarkeitsstudie) die real eine signifikante Gefährdung von Fahrgästen in Bussen und Bahnen durch E-Scooter nachweist?
4. Das zuständige Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat bereits im Herbst 2014 ein Zusatzgutachten zur Beförderung von E-Scootern in Auftrag gegeben. Welche Fragestellungen werden in dem Zusatzgutachten beleuchtet und wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
5. Wie gedenkt die KVB AG kurzfristig die uneingeschränkte Mobilität von behinderten Menschen, die auf E-Scooter angewiesen sind, auch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonventionen zu gewährleisten und
welche Sicherungsmaßnahmen für den Transport von E-Scootern in Bus-sen und Bahnen können kurzfristig bei Darlegung des Zeitrahmens seitens der KVB umgesetzt werden, um die uneingeschränkte Mobilität behinderter Menschen wiederherzustellen?


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lübbecke             SPD-Fraktionsgeschäftsführerin 
Niklas Kienitz            CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Jörg Frank                GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Michael Weisenstein   LINKE-Fraktionsgeschäftsführer
Ulrich Breite                FDP-Geschäftsführer

Kategorie

Ratsfraktion | Kreisverband | Anträge & Anfragen | Verkehr