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Flüchtlinge willkommen heißen –„Asylkompromiss“ ablehnen

Beschluss des Kreisvorstands GRÜNE KÖLN: Der Kreisvorstand Köln spricht sich gegen den sogenannten Asylkompromiss aus und fordert die Bundestagsfraktion, die Länderregierungen und die BDK zur Ablehnung auf.

Der Kompromiss beinhaltet – bei allen Verhandlungserfolgen – inakzeptable Rückschritte in der Asyl- und Flüchtlingspolitik; nachfolgende Begründung in enger Anlehnung an den Beschluss des KV Münster mit Dank an diesen:

Flüchtlinge willkommen heißen –„Asylkompromiss“ ablehnen

Hunderttausende Menschen in Not kommen in diesen Monaten in unser Land. Sie willkommen zu heißen und aufzunehmen, ist eine enorme Herausforderung für Länder, Kommunen und tausende freiwillige Helferinnen und Helfer – auch in Köln.

Um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern und die Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen haben die Grünen in den Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung in den vergangenen Monaten intensiv verhandelt. Union und SPD haben die finanzielle Notlage der Länder und Kommunen dabei ausgenutzt, um Verschärfungen im Asylrecht zu erzwingen. Trotz des erpresserischen Vorgehens der Bundesregierung ist es gelungen, einige geplante Verschärfungen zu verhindern. Dazu zählen vor allem die geplante Schaffung eines Status unterhalb der Duldung mit Arbeitsverbot und Residenzpflicht sowie die angedachte Einführung eines neuen Grenzverfahrens mit Schnellverfahren durch die Bundespolizei an der Grenze und Inhaftierungsmöglichkeiten. Daneben konnten echte Verbesserungen erzielt werden. Erstmals überhaupt erhalten Menschen aus dem Westbalkan die Möglichkeit, in Deutschland eine Arbeit zu suchen. Wichtige Integrations-Maßnahmen sind Teil des Kompromisses: Integrationskurse werden für Flüchtlinge geöffnet und besser finanziert, ein soziales Wohnungsbauprogramm wird aufgelegt. Die frei werdenden Milliarden aus dem Betreuungsgeld kommen Kitas zugute, die ja in den nächsten Jahren Flüchtlingskinder aufnehmen werden. Länder und Kommunen werden finanziell entlastet.

Auch die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen wird in kleinen Schritten etwa beim Impfschutz und bei der psychotherapeutischen Versorgung verbessert. Bitter ist und bleibt es, dass die Union darauf besteht, dass es grundsätzlich bei einer Notfall- und Minimalversorgung nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes bleibt. Für NRW ist dies sogar eine Verschlechterung, weil das Land hier schon die Möglichkeit der Gesundheitskarte geschaffen hatte ohne die Reduzierung auf Notfall- und Minimalversorgung. Gegen den erklärten Willen der Union konnte jedoch erreicht werden, dass die Krankenkassen die Einführung der Gesundheitskarte durch die Länder unterstützen müssen. Damit können die Länder, die Willens sind, die gesundheitliche Versorgung erleichtern und verbessern. Diese Möglichkeit hatte die Bundesregierung jedoch bereits vor einem Jahr versprochen. Es bleibt zudem dabei, dass die Kommunen die Kosten tragen müssen, statt wie von uns gefordert der Bund.

Die Schaffung einer erstmaligen legalen Arbeitsmigration ist positiv. Dennoch ist mehr als fraglich, ob sie gerade den Menschen zugutekommt, die aus bitterer Armut und Perspektivlosigkeit geflohen sind, für die Grünen eigentlich immer ein legitimer Emigrationsgrund. Auch betrifft sie nicht die Tausenden Menschen aus den Balkanstaaten, die zurzeit in Deutschland leben und Asyl beantragt haben.

Das Verhandlungspaket enthält zudem auch viele Punkte, die den Grundsätzen grüner Flüchtlingspolitik diametral widersprechen. Nach Abwägung des Erreichten gegenüber den gemachten Zugeständnissen kommt für uns eine Zustimmung nicht in Betracht.

Aus historischen und humanitären Gründen verteidigen wir Grüne das individuelle Grundrecht auf Asyl. Das Konzept vermeintlich „sicherer Herkunftsstaaten“ lehnen wir ab. Trotzdem sollen mit dem Kosovo, Albanien und Montenegro weitere Staaten entsprechend eingestuft werden – obwohl im Kosovo (auch deutsche) KFOR-Soldat*innen für Sicherheit sorgen müssen. Außerdem zeigen Erfahrungen mit Serbien und Mazedonien, dass diese Maßnahme Menschen aus diesen Ländern nicht davon abhält, in Deutschland Asyl zu suchen. Durch diese Einstufung wird vielmehr eine ganze Gruppe von Flüchtlingen stigmatisiert und der Alltag der schon hier lebenden geflüchteten Menschen erschwert. Der Schutz der im Kosovo verfolgten Minderheiten wird gefährdet, wenn es im Rahmen der Erklärung des Kosovo zu einem „sicheren Herkunftsstaat“ zu einer weiteren Stigmatisierung und pauschalen Negierung von Fluchtursachen kommt.

Um die erwünschte Beschleunigung zu erreichen, sollte es nicht darum gehen, die „regelmäßig nicht schutzbedürftigen Personen“ zu identifizieren, vielmehr sollten Asylbewerber*innen, deren Antrag ohnehin Erfolg verspricht – etwa weil sie aus Ländern wie Syrien oder dem Irak kommen – ohne Einzelfallprüfung eine Aufenthaltserlaubnis nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Damit würden wiederum Kapazitäten frei, um die Anträge von Flüchtlingen aus anderen Staaten ordnungsgemäß und zügig zu bearbeiten. Dies ist nur ein Beispiel, das zeigt, wie eine progressive Asylpolitik eigentlich aussehen könnte. Flüchtlinge sollen nunmehr bis zu sechs Monate zwangsweise in oft überfüllten Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können. Diese Zwangsunterbringung verhindert Integration, Unterstützung durch die Bevölkerung und kann zu menschenrechtswidrigen Zuständen in den Erstaufnahmeeinrichtungen führen. Den dort untergebrachten Kindern wird das universelle Recht auf Bildung weitere drei Monate verwehrt, bei denjenigen aus sog. „sicheren Herkunftsländern“ sogar bis zum Ende des Verfahrens. Auch die Beschränkung auf Sachleistungen soll in allen Ländern durchgesetzt werden Dabei handelt es sich um nichts anderes als Schikane, verbunden mit einem enormen bürokratischem Aufwand.

Für bestimmte Flüchtlinge wird es sogar möglich sein, die Sozialleistungen unter das vom Verfassungsgericht definierte menschenwürdige Existenzminimum zu kürzen. Weiter bleibt festzuhalten: Für die Gesundheitskarte hat die Bundesregierung noch immer nicht die bundesgesetzlichen Grundlagen geschaffen, obwohl dies bereits bei den letzten Verhandlungen vor einem Jahr versprochen wurde. Auch die Umkehr von Sach- in Geldleistungen und die Verkürzung des Arbeitsverbots auf drei Monate nach der Einreise war damals zugesagt worden. Beides wird durch den jetzigen Beschluss konterkariert. Auf die Zusagen der Bundesregierung ist offensichtlich kein Verlass. Das zeigen auch die Versuche der letzten Tage, die Verabredungen des Flüchtlingsgipfels heimlich noch einmal zu verschärfen.

Der gesamte Gesetzesentwurf ist durchzogen von einer unmenschlichen Einteilung in „gute“ und „schlechte Flüchtlinge“; Verbesserung für „die Guten“, Verschärfung für „die Schlechten“. Eigentlich angedacht als Forum, um die dringend notwendige finanzielle Unterstützung durch den Bund zu diskutieren, wurden auf dem Flüchtlingsgipfel durch die Hintertür die beschriebenen gesetzlichen Verschärfungen durchgebracht.

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