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GRÜNE begrüßen Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofs: Ausbauziel von 40% für U3-Plätze nun erreichbar

„Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Konnexitätsklage zahlreicher Städte und Gemeinden. Der Gerichtsentscheid verdeutlicht, wie wenig der abgewählten Landesregierung Kinder und Kommunen wert waren.“, erklärt Kirsten Jahn, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Kölner Rat.

Auch in Köln drohte der notwendige Ausbau der Kita-Plätze für unter Dreijährige Kinder aufgrund der fehlende Landesfinanzierung zeitlich gestreckt und reduziert zu werden.

„Mit der erfolgreichen Klage können wir nun am Ziel des 40%igen Ausbaus der U3-Plätze festhalten. Im Doppelhaushalt, der am 7.10. von SPD und GRÜNE beschlossen wurde, sind die nun vom Land zu erstattenden Landesmittel bereits eingeplant. Ich bin froh, dass wir so nun den dringend erforderlichen Ausbau ungebremst fortsetzen können.“ so Kirsten Jahn.

Außerdem hat die rot-grüne Minderheitsregierung bereits die ungekürzte Durchleitung der  Bundesmittel zugesichert und auch investive Sofortmaßnahmen in die Wege geleitet. Zur qualitativen Verbesserung  im U3-Bereich muss aber auch der Bund seiner Verantwortung gerecht werden und den Kommunen grundsätzlich mehr Mittel zur Verfügung stellen.

Köln, 15. Oktober 2010
Verantwortlich: Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer

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