Kölner Grüne empört über Landesregierung
Die Bezirksregierung Köln setzt zum 30.3.2009 eine landesweite Ausnahmeregelung in Umweltzonen für Handwerksbetriebe durch. Dies bedeutet, dass dann wieder mehr Fahrzeuge ohne Plakette in die Kölner Umweltzone einfahren dürfen. Diese Regelung torpediert eindeutig das erklärte Schutzziel der Kölner Umweltzone, eine signifikante Reduzierung von Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu erreichen.
Der 2006 von der Bezirksregierung erlassene Luftreinhalteplan für Köln forderte die Einführung einer Umweltzone, um eine gesündere Lebensumwelt in Köln zu schaffen. Dies wird mit der generellen NRW-Ausnahmeregelung konterkariert.
Der Protest der Stadt Köln beim Umweltministerium NRW blieb ungehört. Dabei bringt die Verlängerung der Ausnahmeregelung den Kölner Handwerksbetrieben kaum Vorteile. Die Stadt Köln teilt mit, dass „….in Köln lediglich 52 Firmen, für die Handwerkerparkausweise ausgestellt wurden, über mindestens 1 Fahrzeug verfügen, für das keine Feinstaubplakette ausgestellt werden kann. Insgesamt geht es um 72 Fahrzeuge ohne Plakette. Für 29 dieser Fahrzeuge wurde eine Ausnahmegenehmigung beantragt. In 26 Fällen ist die Genehmigung erteilt worden, in den übrigen 3 Fällen hat die Firma den Antrag zurückgenommen, nachdem durch firmeninterne Umplanungen möglich wurde, nur noch Fahrzeuge mit Plakette in die Umweltzone zu schicken..“ Gleichzeitig lassen sich erste zarte Erfolge vermelden, so ergaben die Messungen für Feinstaub in der ersten Jahreshälfte 2008 immerhin einen Rückgang der Überschreitungstage am Clevischen Ring von 63 auf 49.
<link internal-link>Sabine Müller, umweltpolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion: „Dies zeigt uns eindeutig, dass die Nachteile für Kölner Handwerksbetriebe überschaubar sind, die Risiken durch den Landeserlass hingegen ignoriert werden. Denn niemand kann uns garantieren, dass diese Regelung im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht auf alle Gewerbetreibenden ausgedehnt werden muss. Die Umweltzone in Köln wäre dann wirkungslos, und juristische Klagen von Anwohnern viel befahrener Straßen hätten große Erfolgsaussichten.“
Rückfragen: <link internal-link>Sabine Müller
30. März 2009
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