Neuigkeiten zu Mobilität, Verkehr und Stadtentwicklung

Luftreinhalteplan: Bisherige Regelungen nicht ausreichend!

OVG Münster erwartet von der Bezirksregierung weitergehendere Maßnahmen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute über den Luftreinhalteplan und über die Diesel-Fahrverbote in der Umweltzone für die Stadt Köln entschieden. Deutlich ist, dass für die Erreichung der Grenzwerte im Stadtgebiet für sauberere Luft noch akuter Handlungsbedarf herrscht.

Lino Hammer, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion: „Die im letzten Verkehrsausschuss präsentierten Zahlen zur Mobilität in Köln zeigen, dass die Kölnerinnen und Köln schon auf vermehrt auf den Umweltverbund umsteigen. Die größte Herausforderung bleiben aber die Pendlerströme aus dem Umland und die LKW-Durchfahrtsverkehre. Hierfür bedarf es eines wirksamen LKW-Führungskonzeptes und eines qualitativ und quantitativ deutlich verbesserten und schlussendlich emissionsfreien ÖPNV“.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte bundesweit rund 20 Städte verklagt, weil die EU-Grenzwerte für Stickoxide an einigen Messstellen, wie zum Beispiel am Clevischen Ring, zum Teil massiv überschritten werden.
Nach dem aktuellen Kölner Luftreinhalteplan sollen die Grenzwerte erst in vier Jahren erreicht werden. Dies ist dem Gericht zu wenig.

Andreas Wolter, Ausschussvorsitzender des Verkehrsausschusses drängt nun auf den zügigen Start der Erstellung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP), also der integrierten Entwicklung aller Mobilitätsarten:
„Gesundheit, Luft, Umwelt, Stadtentwicklung, Wirtschaft sowie die Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen muss in einer integrierten Verkehrsplanung zusammengedacht und deutlich verstärkt werden. Nur so bekommen wir dauerhaft eine erfolgreiche Verkehrswende umgesetzt und saubere Luft für alle Kölnerinnen und Kölner.“

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