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Pressemitteilung: „Bewohner haben uneingeschränktes Wohnrecht“

„Die Mieterinnen und Mieter der Siedlung an der Egonstraße können in ihren Häusern unbegrenzt wohnen bleiben. Weder Rat noch Verwaltung verfolgen das Ziel, die Mietverhältnisse in den städtischen Häusern zu kündigen. Dies wurde bereits 2015 im Liegenschaftsausschuss so festgehalten und am 25. Januar 2018 im Liegenschaftsausschuss nochmals bestätigt“, erklärt Jörg Frank, Vorsitzender des Liegenschaftsausschusses zu den aktuellen Befürchtungen und Protesten von Siedlungsbewohnern.

„Ziehen Bewohnerinnen und Bewohner aus, werden die Häuser, die nach dem 2. Weltkrieg als Behelfsheime bezogen wurden, nicht wieder vermietet. Allerdings werden Häuser, sofern dies ihr baulicher Zustand zulässt, von der Sozialverwaltung zur Unterbringung obdachlos gewordener Menschen genutzt. Sofern aber der bauliche Zustand der Häuser so schlecht ist, dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist, werden diese Häuser abgerissen“, erläutert Jörg Frank die getroffenen Festlegungen vom Januar 2018, die im Liegenschaftsausschuss im Übrigen von allen Fraktionen einvernehmlich akzeptiert wurden.

„Fakt ist, dass die Siedlung keine unbegrenzte Perspektive hat, weil sie nur 130 Meter vom größten Klärwerk Nordrhein-Westfalens entfernt liegt. Aufgrund des Abstandserlasses dürfen im Umkreis von 500 Metern um das Großklärwerk Stammheim planungsrechtlich keine Wohnnutzungen genehmigt werden“, so Frank.

Für die Wohnsiedlung besteht kein Bebauungsplan. Infolge des benachbarten Großklärwerks ist der Bereich im Flächennutzungsplan (FNP) eine Grünfläche. Der Regionalplan weist die Bereiche um das Klärwerk als „Freiraumbereich für zweckgebundene Nutzungen – Abwasserbehandlungs- und reinigungsanlagen“ aus.

„Als wir vor vier Jahren aufgrund der Bürgereingabe der Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit einer Planausweisung für Wohnen diskutiert und geprüft haben, hat die Bezirksregierung Köln mit Bezug auf den Regionalplan deutlich gemacht, dass sie eine FNP-Änderung für Wohnen zurückweisen würde. Aus demselben Grund ist eine Wohnnutzung im Schloss Stammheim nicht genehmigungsfähig. Das denkmalgeschützte Gebäude soll erhalten werden. Deshalb wird per Ausschreibung nach einer kulturorientierten Nutzung gesucht“, so Frank abschließend.

Köln, 25. Juli 2019

verantwortlich: Lino Hammer, Fraktionsgeschäftsführer

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