Ausgewählte Kategorie: Wirtschaft & Haushalt
Bei der Kreismitgliederversammlung am 27.05.2000 wurde der Antrag zur Streichung §2 Kassenordnung „Sonderbeiträge“mehrheitlich beschlossen.
Bei der Kreismitgliederversammlung am 21.02.200 wurde der Antrag zur Beibehaltung der Regelung von Amt und Mandat wie bisher gehandhabt mehrheitlich beschlossen.
Jedes Mitglied des Kreisverbandes zahlt einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 1% des monatlichen Nettoeinkommens.